Moin,
Wenn ich jetzte aber als Ausdruck meiner künstlerischen Freheit ernsthaft die Aussage "Hotler war ein Hold" (und dabei keine Vixstaben verbuchselt hötte) verbreiten würde, hätte das in meinen Augen immer noch keine Höhe aber ich würde wohl dafür belangt werden.
In der Tat hat diese Aussage keine Höhe. § 130 StGB und Umgebung gelten allerdings auch für niveaulose Aussagen. Das eine hat also nichts mit dem anderen zu tun.
Viele Grüße
Swen Wacker