at: Frage zum Urheberrecht

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Hallo.

Ich würde ja auch sagen, der "Klappentext" sei explizit für die Veröffentlichung gedacht.

Dafür gibt es Pressemitteilungen. Die können, dürfen und sollen ja sogar für diese Zwecke verwandt werden.

Viele Internetshops, die Filme verkaufen, nutzen standardmässig die Texte auf den Packungen als Werbung.

Dort besteht ja auch eine zumindest mittelbare Geschäftsbeziehung.

Sofern Du darauf hinweist, dass der Text von der Packung abgeschrieben ist ("Laut Eigenwerbung der Filmfirma:"), dürfte es auch legal sein.

Schließlich sollte das dann wieder von der Pressefreiheit / Meinungsfreiheit gedeckt sein.

Wohl kaum, denn Pressefreiheit gilt nur für Presseorgane und Meinungsfreiheit und "Eigenwerbung der Filmfirma" schließen einander wohl aus.
MfG, at