Hello,
Die Umsatzsteuerpflicht trifft ihn aber nur dann, wenn er die Umsatzsteuer auf seine Einkäufe vom FA zurückgefordert hat oder aber wenn er auf seinen Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen hat. In diesen beiden Fällen hätte er AFAIK sozusagen "automatisch" die Umsatzsteuerpflicht für sich beantragt. Nach der Gewerbeanmeldung fragt das FA -- gesetzt den Fall, man erfüllt die Kriterien für Kleinunternehmer -- ja sowieso nach, ob man umsatzsteuerabzugsberechtigt sein möchte oder nicht.
Nein, es trifft ihn die volle Umsatzsteuerpflicht. Er haftet dem Staat sogar dafür. Wenn er von seinen Kunden keine USt. verlangt hat, dann kann er sie ggf. bei den Gewerbetreibenden nachverlangen, wenn es noch nicht zu lange her ist (wenn die nett sind, gehen sie drauf ein) und bei den Privatkunden muss er sie aus seiner Tasche zahlen.
Um als "Kleinunternehmer" anerkannt zu werden, muss er nämlich einen gesonderten Antrag stellen, der aber bei der Anmeldung beim Finanzamt duch ein Kreuzchen an der passenden Stelle erledigt ist.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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