Rechnungschreiben als Privatmann für Webseite
sinkaba
- recht
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0 Zeromancer0 Tom0 Chräcker Heller
Hallo,
ich denke mal, das so eine Frage vielleicht mal gestellt worden ist, aber so wie es bei mir ist, darauf habe ich noch keine Antwort gefunden.
Ich bin in der IT Branche als Bürokauffrau tätig und möchte nebenbei bei der Erstellung von Websites mithelfen... Monatlich würden da ca. 50 bis maximal 100 Euro zusammen kommen...
Das ich als Privatperson keine MwSt. geltend machen kann, hab ich schon heraus gefunden. Meine Fragen sind:
1. wo genau und wie mache ich es in der Einkommensteuererklärung geltend? Habe gelesen, das ich den Nebenverdienst einfach auf mein Bruttogehalt drauf machen soll, dann stimmen aber die Sozialabgaben, sowie Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, etc. nicht mehr...
2. welchen steuerlichen Nachteil hat das für mich?
3. Muss ich eine Kopie der Rechnungen der Einkommensteuererklärung beifügen?
Über jede Hilfreiche Antwort freue ich mich
Gruß sinkaba
Hallo,
du willst also "nebenberuflich" tätig sein. Dazu muss auf jeden Fall zunächst dein Arbeitgeber zustimmen. Evt. ist eine nebenberufliche Tätigkeit dir bereits per Arbeitsvertrag untersagt.
Am besten du befragst dein zuständiges Finanzamt dazu, die haben immer ein offenes Ohr, wenn es um mehr Steuern geht ;-) ... und sie müssen dir Auskunft erteilen.
Ich weiß jetzt aber nicht ob meine Antwort so hilfreich war, wie du dir erhofft hast ...
Ciao,
Frank
Hello,
du willst also "nebenberuflich" tätig sein. Dazu muss auf jeden Fall zunächst dein Arbeitgeber zustimmen. Evt. ist eine nebenberufliche Tätigkeit dir bereits per Arbeitsvertrag untersagt.
Eine generelle Untersagung von Nebentätigkeiten ist nichtig. Allerdings muss der Arbeitgeber formal um Genehmigung gebeten werden, die er aber nur versagen darf, wenn hier wirklicher Wettbewerb mit dem Job vorliegen würde. Das kann man bei einer Bürokauffrau, die nicht als Hauptaufgabe das Erstellen von Webseiten für Kunden hat (und dann auch entsprechend dafür entlohnt werden muss), nicht zu erwarten sein.
Alternative für die Vorgehensweise:
Mit den Anderen im Bunde einen Verein aufmachen, der dann als Juristische Person die Rechnugnen schreibt. Die Mitglieder dürfen dann bis zur Höhe ihrer Auslagen und ein bisschen "Anerkennung" entschäddigt werden, der Verein setzt die rechnungsbeträge Bestimmungsgemäß ein (Weiterbildung der Mitglieder) und kann sich von der Körperschaftssteuer befreien lassen. Solange die Erträge hauptsächlich satzungsgemäß eingesetzt werdden, dürfte dann auch keine USt. anfallen.
Außerdem ist so ein Verein ein gewaltiger Türöffner bei den Kunden, den man in der Startphase nicht unterschätzen sollte. Steigen die Umsätze später, kann der Verein "Ausgründungen" unterstützen udn dafür sogar Fördermittel zur Verfügung stellen.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi,
danke dir für diese Weiterbildung. Dann sollte ich wohl meinen Arbeitsvertrag nochmal prüfen. Imho steht da explizit eine Untersagung drin, in die ich mich momentan krampfhaft halten muss.
Die Idee mit dem Verein ist auch nicht schlecht. Aber dass das wirklich so ein Türöffner bei Kunden sein soll, erstaunt mich.
Bis demnächst,
Frank
Hello,
danke dir für diese Weiterbildung. Dann sollte ich wohl meinen Arbeitsvertrag nochmal prüfen. Imho steht da explizit eine Untersagung drin, in die ich mich momentan krampfhaft halten muss.
Da solltest Du dich sonst ggf. bei Eurem Betreibsrat erkundigen, ohne gleich Terz zu machen. Sowas geht auch leise. Und wenn Du ein Nebengewerbe auf einem ganz anderen Gebiet betreiben möchtest, stell doch einfach einen "Antrag" bei Deinem Chef. Wenn man das freundliche macht, ist doch überhaupt nichts negatives zu erwarten. Wenn er dann ablehnt, bittest Du um die Begründung.
Die Idee mit dem Verein ist auch nicht schlecht. Aber dass das wirklich so ein Türöffner bei Kunden sein soll, erstaunt mich.
Ganz einfach. Am Anfang wird man nicht unbedingt gleich auf große Kunden schießen können. Ein Verein symbolisiert immer "preisgünstig"... Das ist außerdem ein Seriösitätskriterium für unbekannte Anbieter. Schließlich bietet er dem Kunden tatsächlich etwas Sicherheit, da man ja sieben Leute zur Gründung benötigt und eine Satzung, also beweisen muss, dass man einen gewissen Schwierigkeitsgrad auch meistern kann.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi Tom,
ich kann auch *sehr freundlich* sein, wenn ich etwas haben will ;-)
Ich habe nur die Schwierigkeit, dass ich quasi fast immer in Konkurrenz zu meinem Arbeitgeber stehen würde, wenn ich nicht auf "Putze" machen will.
André hat mich gerade ja auf eine Regelung hingewiesen, die mir so noch nicht bekannt war.
Das mit dem Verein werde ich mir auf jeden Fall merken. Ist schön, dass es hier auch Leute gibt, die wirtschaftlich kompetent sind.
Okay, bis später und danke nochmals.
Ciao, Frank
Hallo,
Hi,
danke dir für diese Weiterbildung. Dann sollte ich wohl meinen Arbeitsvertrag nochmal prüfen. Imho steht da explizit eine Untersagung drin, in die ich mich momentan krampfhaft halten muss.
<zitat>
HGB § 59 Handlungsgehilfe
Fassung vom 1. Januar 1964
Wer in einem Handelsgewerbe zur Leistung kaufmännischer Dienste gegen Entgelt angestellt ist (Handlungsgehilfe), hat, soweit nicht besondere Vereinbarungen über die Art und den Umfang seiner Dienstleistungen oder über die ihm zukommende Vergütung getroffen sind, die dem Ortsgebrauch entsprechenden Dienste zu leisten sowie die dem Ortsgebrauch entsprechende Vergütung zu beanspruchen. In Ermangelung eines Ortsgebrauchs gelten die den Umständen nach angemessenen Leistungen als vereinbart.
HGB § 60 Gesetzliches Wettbewerbsverbot
Fassung vom 1. Januar 1964
(1) Der Handlungsgehilfe darf ohne Einwilligung des Prinzipals weder ein Handelsgewerbe betreiben noch in dem Handelszweig des Prinzipals für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen.
(2) Die Einwilligung zum Betrieb eines Handelsgewerbes gilt als erteilt, wenn dem Prinzipal bei der Anstellung des Gehilfen bekannt ist, daß er das Gewerbe betreibt, und der Prinzipal die Aufgabe des Betriebs nicht ausdrücklich vereinbart.
</zitat>
Mehr dazu unter http://www.handelsgesetzbuch.de/. Vielleicht hilft's ja?!
Mit freundlichen Grüßen
André
Wow, wo ihr immer gleich die Texte herzaubert.
Okay, diesbezüglich ist anscheinend der Fall gegeben, dass dem Arbeitgeber mein vorhandenes Gewerbe bekannt ist (war bei Arbeitsvertragsabschluss) und er mich nicht ausdrücklich zur Aufgabe aufgefordert hat. Dann wäre der Passus im Vertrag auch hinfällig :-)
Aber, Zeit für Nebenbeschäftigung habe ich im Moment eh nicht :-(
Ciao, Frank
Hallo,
Wow, wo ihr immer gleich die Texte herzaubert.
wenigstens sein Handwerkszeug muss man bei der Hand haben. ;-)
Mit freundlichen Grüßen
André
Hello,
hast Du auch mal auf das Jahrhundert geachtet?
Ich such das mal raus, aber ich durfte meinen Mitarbeitern kein Nebengewerbe untersagen, dass außerhalb ihres _Arbeitsvertrages_ lag, auch wenn es innerhalb meiner Gewerbeanmeldung und des regelmäßigen Gewerbebetriebes lag. Ich hätte dafür eine so hohe Abgeltung zahlen müssen, die einem zweiten Gehalt gelichgekommen wäre. Und die Leute waren sozialversicherungspflichtig fest angestellt!
Ich weiß es auch nur so gut, weil ich es mal versucht habe und denjenigen schlussendlich _fristgerecht_ entlassen habe. Ich hatte aber 8 feste Mitarbeiter und entlassen können (um dann einen anderen einzustellen) hätte ich nur bis fünf Mitarbeiter. Ätsch, sag ich nur!
Die Geschichte ist in Wirklichkeit natürlich noch viel länger, gehört dann aber nicht hierher, sondern in ein qualifiziertes Seminar (für Geld), das von einem aktuell gebildeten Arbeitsrechtler und nicht von einem verarschten Chef geführt wird.
Ich stimme zwar dem ständigen ungezügelten Rechteabbau für Arbeitnehmer nicht zu, aber ich kann verstehen, dass meine Mitarbeitgeber, die noch Betriebe mit mehr als 5 Mitarbeitern haben, da kräftig rühren.
Ich bin froh, dass das mit dem (meinen) Agenturkonzept langsam aber beständig Fuß fasst und Leute, die sich gengenseitig unterstützen und auch mal an den Anderen was gönnen, sich eine solide Existenz und eine (soweit das überhaupt geht) gesicherte Zukunft aufbauen können. Ferrari wird man da aber nicht fahren.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
habe d'ehre
Ich such das mal raus, aber ich durfte meinen Mitarbeitern kein Nebengewerbe untersagen, dass außerhalb ihres _Arbeitsvertrages_ lag, auch wenn es innerhalb meiner Gewerbeanmeldung und des regelmäßigen Gewerbebetriebes lag. Ich hätte dafür eine so hohe Abgeltung zahlen müssen, die einem zweiten Gehalt gelichgekommen wäre. Und die Leute waren sozialversicherungspflichtig fest angestellt!
Es war schon immer gang und gaebe, dass solche Klauseln mit einem erhoehten Gehalt einhergingen. Sei es nun Wettbewerbsausschluss nach Kuendigung oder Verbot von Nebentaetigkeiten.
Was Nebentaetigkeit betrifft: Ein Arbeitgeber hat das Recht auf die korrekte Erbringung der geforderten Arbeitsleistung. Selbige kann durch Nebentaetigkeiten eingeschraenkt werden. Ist ein Arbeitnehmer nicht zu diesem Verzicht bereit hat er schlechte Karten. Der Arbeitgeber muss ihn ja nicht einstellen. Ich waere als AG nicht begeistert, wenn z.B. ein von mir beschaeftigter Grafiker in seiner Freizeit evtl. im Betrieb erworbene Kenntnisse und Kontakte gegen Entgelt anderweitig verwenden wuerde.
man liest sich
Wilhelm
Hello,
ach noch ein Nachtrag aus dem Bauch:
Die regelung stammt noch aus der Zeit, in der Chefs ihren "Handlungsgehilfen" das Gehalt noch regelmäßig, punktlich und angemessen bezahlt haben, sie auch gelegentlich noch mit eienr Prämnie an ihrer guten Leistunge und Mitarbeit beteiligt haben, selber seriös waren, ins volle Risiko eingetreten sind und selber nicht mehr als das zwanzigfache Gehalt (über alles) ihrer mittleren Führungsebene hatten.
Heute habe solche Leute aber ca. das zweihundertfache ihrer oberen Führungsebene. Die mittlere gibts nicht mehr und die Löhne der "Normalverdiener" sind auf das Niveau der Tagelöhner von damals gesunken.
Da ist Revolution doch wohl fällig, oder?
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo Tom,
Da ist Revolution doch wohl fällig, oder?
wie läuft deine Firma? ;-)
Mit freundlichen Grüßen
André
Hello,
Da ist Revolution doch wohl fällig, oder?
wie läuft deine Firma? ;-)
Na, mir steht der Sinn genauso nach Revolution, wie vielen Angestellten, die nur noch geknechtet werden. Ich stehe immer noch auf dem Standpunkt: leben und leben lassen.
Schade nur, dass es auch unter den vielen Einkunftslosen (aus Arbeit) soviele gibt, die sofort wieder anfangen würden, Andere zu treten, sowie sie denn selber wieder trockene Füße bekämen.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo,
und möchte nebenbei bei der Erstellung von Websites mithelfen... Monatlich würden da ca. 50 bis maximal 100 Euro zusammen kommen...
nebenbei? Was heißt nebenbei bei dir. Gibt es eine Eweiterung deines Arbeitsvertrages oder arbeitest du auf "eigene Rechnung"?
Das ich als Privatperson keine MwSt. geltend machen kann, hab ich schon heraus gefunden.
Das kann man m.E. nicht so sagen. Auch einfache Vermieter sind schon Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz und können u.U. Vorsteuer geltend machen.
- wo genau und wie mache ich es in der Einkommensteuererklärung geltend?
Wie gesagt, ohne Angabe zu der Art der Erstellung kann man da m.E. nichts definitives sagen.
- welchen steuerlichen Nachteil hat das für mich?
Mehr Einkünfte, mehr Steuern? ;-)
- Muss ich eine Kopie der Rechnungen der Einkommensteuererklärung beifügen?
Nö, der größte Teil der Steuerpflichtigen wird z.B. bei uns beleglos veranlagt.
Mit freundlichen Grüßen
André
Hello,
Ich bin in der IT Branche als Bürokauffrau tätig und möchte nebenbei bei der Erstellung von Websites mithelfen... Monatlich würden da ca. 50 bis maximal 100 Euro zusammen kommen...
Das ich als Privatperson keine MwSt. geltend machen kann, hab ich schon heraus gefunden. Meine Fragen sind:
Was heißt hier "kannst". Du _musst_ bestenfalls keine Umsatzsteuer abführen.
Wenn Du aber auf eigene Rechnung und wiederholt Webseiten baust, wirst Du gewerbepflichtig und steuerpflichtig sowieso. Du könntest jetzt behaupten, dass gleiches Recht für Bürger und für Staat gilt, aber das ist leider selten cder Fall. Der Staat ist immer etwas gleicher und seine diversen Behörden sowieso.
Du bist also verpflichtet, die gewerbliche Tätigkeit anzuzeigen und eine Buchführung durchzuführen.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo,
letztens erst habe ich mir von einem Steuerberater meines Vertrauens mein Vorgehen als richtig bestätigen lassen. (Was an sich aber auch nichts heissen muß)
Ich führe seit Jahren eine selbstgestrickte Buchführung. In eine einfache Kladde trage ich in einer Spalte alle Einnahmen ein, in diversen selbsbetitelten Spalten alle Ausgaben. Belege werden nummeriert und auf DIN-A4 geklebt und abgeheftet. Am Ende kommt dann (hoffentlich) ein Gewinn raus. Diesen trage ich dann in meinem "WISO"-Programm als "Einkünfte aus selbstständiger Arbeit" ein. Und ab geht meine Steuererklärung (ohne die Belege meiner Buchführung) - Das Finazamt hat brav gezahlt oder gefordert 8je nachdem) und nie gemeckert.
Die Rechnungen die ich schreibe nummeriere ich fortlaufend durch (jedes Jahr neu zu zählen anfangen) und schreibe dort auch meine Steuernummer rein. (Das dient dem Finanzamt des Rechnungsempfängers zur Kontrolle....)
Diese Bierdeckellösung entlastet mein Gewissen, könnte mich trotzdem in den Steuerschuldenturm bringen und wurde mit einem "machste aber schön"-Lächeln vom Steuerberater als richtig eingestuft. Zwar übernimmt der im Fall der Fälle keine Garantie (war nur ein nettes Gespräch) aber ich weigere mich, mich näher mit dem Thema zu beschäftigen ;-) Keine Ahnung, ab wann ich "gewerbepflichtig" werde oder schon geworden bin.
Chräcker
Hello,
Diese Bierdeckellösung entlastet mein Gewissen, könnte mich trotzdem in den Steuerschuldenturm bringen und wurde mit einem "machste aber schön"-Lächeln vom Steuerberater als richtig eingestuft. Zwar übernimmt der im Fall der Fälle keine Garantie (war nur ein nettes Gespräch) aber ich weigere mich, mich näher mit dem Thema zu beschäftigen ;-) Keine Ahnung, ab wann ich "gewerbepflichtig" werde oder schon geworden bin.
Gewerbepflichtig wirst Du wahrscheinlich sein, aber das ist eine "kleine" Ordnungswidrigkeit, dass Du dich bisher nicht gemeldet hast. Gewerbesteuer wirst Du ja bei den paar Millionehn Umsatz im Jahr nicht zahlen mnüssen (Daimler zahlt ja auch nix) und Deine Einkommensteuererklärung machst Du ja gewissenhaft. Allerdings könnte diech die Umsatzsteuerpflicht beißen.
Da ja aber die Rechtsprechnung gerade den USt-Satz für Software-Nutzungsrechte (unter bestimmten Umständen) von 16% auf 7% reduziert hat, kann die Nachzahlung, die Du leisten musst, auch nicht mehr sooo hoch sein.
Sag Deiner Frau schon mal, dass es ab morgen ein Jahr lang nur noch Steckrübensuppe gibt, und nur noch 15°C in Wohnräumen und Frostschutz in allen anderen, dann hast Du es bestimmt überstanden. *ggg*
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo,
;-) "unabhängig" von einem Posting hatte ich heute Nachmittag dann wirklich überlegt, morgen mal zum Bürgerbüro )da meldet man bei uns Gewerbe an) zu gehen....
Sag Deiner Frau schon mal, dass es ab morgen ein Jahr lang nur noch
Steckrübensuppe gibt,
Richtige Einschätzung: ich bin ja der kochende Hausmann - falsche Einschätzung aber in bezug aufs "kochen" denn: ich koche gar nicht ;-) Bleibt: der Frau wird das Kantinegeld gestrichen ;-) (Die Kinder essen sich eh in der Nachbarschaft beim "sozialising" mit den Nachbarinen durch....)
Chräcker
Hi.
ich koche gar nicht ;-)
Nicht mal ab und zu vor Wut?
(Die Kinder essen sich eh in der Nachbarschaft beim
"sozialising" mit den Nachbarinen durch....)
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\ / Ist das so was wie Manda- oder Nektarinen?
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Das ist ja noch schlimmeres Denglisch als "ein echter Selfmade-Mann" ...
EBIKNW [1] ;-)
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
[1] Entschuldige bitte, ich konnte nicht widerstehen
Hallo,
"sozialising" mit den Nachbarinen durch....)
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Ist das so was wie Manda- oder Nektarinen?
;-))))) - manchmal aber genauso süß (und manchmal auch überraschend sauer)
Das ist ja noch schlimmeres Denglisch als "ein echter
Selfmade-Mann" ...
Definitiv. Aber es hört sich für meine Frau, wenn sie abends nach hause kommt, wichtiger an als wenn ich sage, ich hätte den ganzen Tag mit Nachbari(n)nen in der Eisdiele verbracht ;-)
EBIKNW [1] ;-)
Das brauchtest Du Dir ja auch nicht verkneifen weil ich diese Abkürzung nicht kenne....
Chräcker
Hi.
EBIKNW [1] ;-)
Das brauchtest Du Dir ja auch nicht verkneifen weil ich diese Abkürzung nicht kenne....
Ich kannte sie bis gestern Abend auch nicht. War eine Spontanübersetzung von SCNR, um mit einem Germanizismus gegen die allgegenwärtigen Anglizismen anzugehen :-)
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Hi.
Gewerbepflichtig wirst Du wahrscheinlich sein,
Das ist er sicherlich, da er gewerblich tätig ist und Rechnungen ausstellt (liebe Juristen, berichtigt mich, wenn diese Annahme falsch ist). Ich persönlich würde einfach mal das Gewerbe anmelden, kostet nicht viel und die Sache ist in trockenen Tüchern.
Allerdings könnte diech die Umsatzsteuerpflicht beißen.
Da ja aber die Rechtsprechnung gerade den USt-Satz für Software-Nutzungsrechte (unter bestimmten Umständen) von 16% auf 7% reduziert hat, kann die Nachzahlung, die Du leisten musst, auch nicht mehr sooo hoch sein.
Die Umsatzsteuerpflicht trifft ihn aber nur dann, wenn er die Umsatzsteuer auf seine Einkäufe vom FA zurückgefordert hat oder aber wenn er auf seinen Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen hat. In diesen beiden Fällen hätte er AFAIK sozusagen "automatisch" die Umsatzsteuerpflicht für sich beantragt. Nach der Gewerbeanmeldung fragt das FA -- gesetzt den Fall, man erfüllt die Kriterien für Kleinunternehmer -- ja sowieso nach, ob man umsatzsteuerabzugsberechtigt sein möchte oder nicht.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Hello,
Die Umsatzsteuerpflicht trifft ihn aber nur dann, wenn er die Umsatzsteuer auf seine Einkäufe vom FA zurückgefordert hat oder aber wenn er auf seinen Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen hat. In diesen beiden Fällen hätte er AFAIK sozusagen "automatisch" die Umsatzsteuerpflicht für sich beantragt. Nach der Gewerbeanmeldung fragt das FA -- gesetzt den Fall, man erfüllt die Kriterien für Kleinunternehmer -- ja sowieso nach, ob man umsatzsteuerabzugsberechtigt sein möchte oder nicht.
Nein, es trifft ihn die volle Umsatzsteuerpflicht. Er haftet dem Staat sogar dafür. Wenn er von seinen Kunden keine USt. verlangt hat, dann kann er sie ggf. bei den Gewerbetreibenden nachverlangen, wenn es noch nicht zu lange her ist (wenn die nett sind, gehen sie drauf ein) und bei den Privatkunden muss er sie aus seiner Tasche zahlen.
Um als "Kleinunternehmer" anerkannt zu werden, muss er nämlich einen gesonderten Antrag stellen, der aber bei der Anmeldung beim Finanzamt duch ein Kreuzchen an der passenden Stelle erledigt ist.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo,
wo wir es jetzt ja so schön "mal" durchspielen ;-)
Um als "Kleinunternehmer" anerkannt zu werden, muss er nämlich einen
gesonderten Antrag stellen, der aber bei der Anmeldung beim
Finanzamt duch ein Kreuzchen an der passenden Stelle erledigt ist.
Ist diese Anmeldung eine Anmeldung, die mir das Finanzamt bei der Steuernummernennung nach meiner Anmeldung beim Gewerbeamt automatisch zuschickt? (Ich werde es ja SELF erfahren, aber dann ist dieser thread im Archiv und kann um diese Weisheit nicht mehr für die anderen suchenden erweitert werden ;-))
Chräcker
Hello,
Ist diese Anmeldung eine Anmeldung, die mir das Finanzamt bei der Steuernummernennung nach meiner Anmeldung beim Gewerbeamt automatisch zuschickt? (Ich werde es ja SELF erfahren, aber dann ist dieser thread im Archiv und kann um diese Weisheit nicht mehr für die anderen suchenden erweitert werden ;-))
Das sollte so sein.
Und wenn da nicht "optieren Sie zur Umsatzsteuerbefreiung nach § blah?" steht, dann sollte man ggf. gezielt nachfragen.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi Tom.
Nein, es trifft ihn die volle Umsatzsteuerpflicht. Er haftet dem Staat sogar dafür. Wenn er von seinen Kunden keine USt. verlangt hat, dann kann er sie ggf. bei den Gewerbetreibenden nachverlangen, wenn es noch nicht zu lange her ist (wenn die nett sind, gehen sie drauf ein) und bei den Privatkunden muss er sie aus seiner Tasche zahlen.
Was lerne ich daraus? Vor dem nächsten Posting dieser Art meinen Steuerberater zu fragen ;-)
Ich hatte das jetzt aus dem Gedächtnis heraus wiedergegeben, weil ich es in einem Steuerbuch mal so gelesen zu haben meine, leider habe ich das Buch nicht vorliegen.
Um als "Kleinunternehmer" anerkannt zu werden, muss er nämlich einen gesonderten Antrag stellen, der aber bei der Anmeldung beim Finanzamt duch ein Kreuzchen an der passenden Stelle erledigt ist.
Dass es sich dabei um einen extra Antrag handelt, war mir nicht bewusst. Ich hatte es von meiner Anmeldung so in Erinnerung, dass das FA auf dem Anmeldebogen nur fragt, ob man umsatzsteuerabzugsberechtigt sein möchte oder nicht (so nach dem Motto: "OK, du willst also gewerblich tätig werden. Wähle nun Tor 1 oder Tor 2").
Zusammenfassend lässt sich aber wohl sagen, dass eine schnellstmögliche Gewerbeanmeldung ratsam ist, oder? Zusatzfrage: Wenn er bisher keine Umsatzsteuer auf seinen Rechnungen ausgewiesen hat, wäre es dann ratsam, dies vorerst -- also auch bei der Anmeldung beim FA -- beizubehalten, sodass dieser Kleinunternehmer-Status im Falle eines Falles auch rückwirkend anzusehen ist? Den Status später zu ändern ist ja kein Problem.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Tag Tom.
Eigentlich wollte ich mich ja raushalten, aber ...
Die Umsatzsteuerpflicht trifft ihn aber nur dann [...] wenn er auf seinen Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen hat.
Falsch. Ein Kleinunternehmer schuldet die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer (er muss sie an das Finanzamt bezahlen), nicht mehr und nicht weniger. Er ist damit aber nicht automatisch kein Kleinunternehmer mehr und kann die Rechnung unter bestimmten Voraussetzungen korrigieren.
Wenn er von seinen Kunden keine USt. verlangt hat, dann kann er sie ggf. bei den Gewerbetreibenden nachverlangen, wenn es noch nicht zu lange her ist (wenn die nett sind, gehen sie drauf ein) und bei den Privatkunden muss er sie aus seiner Tasche zahlen.
Falsch. Ein Rechnungsbetrag ist _immer_ inklusive Umsatzsteuer, ob ausgewiesen oder nicht, ist völlig irrelevant. Ergo hat ein Unternehmer _immer_ Umsatzsteuer eingenommen, ob er sie nun an das Finanzamt zahlen muss oder nicht. Deshalb heißt es ja auch, dass die Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern nicht _erhoben_ wird. Aber du hast Recht, dass der Unternehmer auf den guten Willen des Kunden angewiesen ist, eine "vergessene" Umsatzsteuer nachgezahlt zu bekommen, einen Rechtsanspruch allerdings hat er nicht.
Um als "Kleinunternehmer" anerkannt zu werden, muss er nämlich einen gesonderten Antrag stellen, der aber bei der Anmeldung beim Finanzamt duch ein Kreuzchen an der passenden Stelle erledigt ist.
Falsch, Kleinunternehmer ist man kraft Gesetzes, man kann aber auf die Anwendung dieser Vereinfachungsregel verzichten. Insoweit kommt dem Kreuzchen bei "Kleinunternehmer" keinerlei rechtliche Bedeutung zu, es ist rein informatorisch für die Behörde, damit es kein behördliches Ungemach gibt, weil man keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgibt.
Siechfred
Hello Siechfred,
Tag Tom.
nun hast Du aber Beiträge meines Vorposters mir zugerechnet. Das ist so nicth OK.
Um als "Kleinunternehmer" anerkannt zu werden, muss er nämlich einen gesonderten Antrag stellen, der aber bei der Anmeldung beim Finanzamt duch ein Kreuzchen an der passenden Stelle erledigt ist.
Falsch, Kleinunternehmer ist man kraft Gesetzes, man kann aber auf die Anwendung dieser Vereinfachungsregel verzichten. Insoweit kommt dem Kreuzchen bei "Kleinunternehmer" keinerlei rechtliche Bedeutung zu, es ist rein informatorisch für die Behörde, damit es kein behördliches Ungemach gibt, weil man keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgibt.
Das sieht das Finanzamt aber scheinbar anders.
Wenn man sich nicht von der Umsatzsteuerpflicht hat befreien lassen, wollen die Burschen sie haben.
Wenn Du mir den geeigneten Passus für die Breitseite mal substantiiert nennen könntest, könnte ich durch den entsprechenden Tipp ein paar Mitbürgern hier helfen, die sich auf mein Drängeln hin im letzten Jahr selbstständig gemacht haben (statt anhaltender Arbeitslosigkeit) und eigentlich auch ganz gut vorankämen, wenn sie nicht jetzt plötzlich einfach eine "Veranlagung zu Umsatzsteuer" auf dem Tisch hätten.
Da fast alle im Tourismus/Sport tätig sind und nur Privatkunden betreuen, drückt sic das natürlich sehr. Plötzlich 16% Steuern am Hals zu haben, ist nicht lustig.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Tag Tom.
Wenn Du mir den geeigneten Passus für die Breitseite mal substantiiert nennen könntest [...]
Klar doch, Zitat aus § 19 UStG:
(1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.
[...]
(2) Der Unternehmer kann dem Finanzamt bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung (§ 18 Abs. 3 und 4) erklären, dass er auf die Anwendung des Absatzes 1 verzichtet.
In diesem Zusammenhang noch lesenswert: § 14c Absatz 2 UStG.
Siechfred
Hi Tom,
nun hast Du aber Beiträge meines Vorposters mir zugerechnet. Das ist so nicth OK.
tut mir leid, dass du es jetzt unverdienterweise abbekommen hast ... Aber ich denke, wir sind wohl beide jetzt wieder etwas schlauer, was bei der deutschen Steuergesetzgebung nie schaden kann.
Kleine Preisfrage: Wieviel Prozent der weltweit vorhandenen Steuergesetze sind deutsche Gesetze?
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Hallo O'Brien,
Kleine Preisfrage: Wieviel Prozent der weltweit vorhandenen Steuergesetze sind deutsche Gesetze?
Wenn sich deine Frage auf einen Staat bezieht, vermutlich 10 %. Wenn du allerdings eine Sprache gemeint haben solltest, sind es mindestens 40 %. ;-)
Grüße
Roland
Hi Roland.
Kleine Preisfrage: Wieviel Prozent der weltweit vorhandenen Steuergesetze sind deutsche Gesetze?
Wenn sich deine Frage auf einen Staat bezieht, vermutlich 10 %. Wenn du allerdings eine Sprache gemeint haben solltest, sind es mindestens 40 %. ;-)
Es war auf einen (den deutschen) Staat bezogen. Die Lösung sollte heißen "ca. 60 %", jedenfalls habe ich das kürzlich in einem der ARD-Politmagazine gehört und es hat mich sehr beeindruckt. Um diese Zahl belegen zu können, habe ich gerade noch ein wenig gegoogelt und dabei einen Online-Artikel der Welt gefunden, in der die Zahl 60 % als "stets zitierte Anekdote" genannt wurde. Zu ärgerlich, dass ich nicht mehr genau weiß, welches Politmagazin das war, denn mir stellt sich jetzt die Frage, wer schlecht recherchiert hat: Die ARD-Redakteure oder die von der Welt.
Aber selbst wenn es nur 10 % sind, ist es immer noch ein ganzer Haufen. Der o.g. Artikel ist übrigens recht lesenswert, auch wenn einem dabei teilweise das Grausen kommt ...
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Hallo.
Aber selbst wenn es nur 10 % sind, ist es immer noch ein ganzer Haufen.
Anderswo meint man jedenfalls, deine 10% noch auf die 60%, die das seriös angepinselte Boulevardblatt als Anekdote bezeichnet, aufschlagen zu können.
MfG, at
Hi.
Anderswo meint man jedenfalls, deine 10% noch auf die 60%, die das seriös angepinselte Boulevardblatt als Anekdote bezeichnet, aufschlagen zu können.
Da geht's allerdings um Steuer-Literatur, das fasse ich eher als Sekundärliteratur (Auslegungen, Interpretationen, Urteilssammlungen etc.) auf, eben das, womit sich der gelangweilte Jurist ein kleines Zubrot verdient ;-)
Und da wir in Deutschland im Land der Steuerberater und Juristen leben (Dichter und Denker, das war einmal), scheint mir die Zahl von 70 % sogar möglich zu sein.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Hallo.
Da geht's allerdings um Steuer-Literatur, das fasse ich eher als Sekundärliteratur (Auslegungen, Interpretationen, Urteilssammlungen etc.) auf, eben das, womit sich der gelangweilte Jurist ein kleines Zubrot verdient ;-)
Wenn es tatsächlich um Gesetze geht, scheinen mir aber auch deine 10% noch sehr hoch gegriffen. Und der Springer-Redakteur wird dann wohl auch etwas durcheinander gewürfelt haben -- oder du.
MfG, at
Hi.
Wenn es tatsächlich um Gesetze geht, scheinen mir aber auch deine 10% noch sehr hoch gegriffen. Und der Springer-Redakteur wird dann wohl auch etwas durcheinander gewürfelt haben -- oder du.
Die 10% habe ich ja vom Vorposter übernommen. Leider habe ich noch keine erschöpfende Auskunft über die tatsächlichen Zahlen gefunden -- und im Moment auch keine Zeit, weiter zu forschen. Zahlen muss ich die Steuern ja eh, unabhängig vom n%igen Anteil (0<n<100) der deutschen Steuergesetze am weltweiten Steuergesetzbestand.
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Hallo.
Zahlen muss ich die Steuern ja eh, unabhängig vom n%igen Anteil (0<n<100) der deutschen Steuergesetze am weltweiten Steuergesetzbestand.
Die genannte Literatur befasst sich größtenteils mit den Möglichkeiten, den ersten Teil deines Satzes wahrheitsgemäß zu negieren.
MfG, at
Hi.
Zahlen muss ich die Steuern ja eh, unabhängig vom n%igen Anteil (0<n<100) der deutschen Steuergesetze am weltweiten Steuergesetzbestand.
Die genannte Literatur befasst sich größtenteils mit den Möglichkeiten, den ersten Teil deines Satzes wahrheitsgemäß zu negieren.
Schön formuliert, zugegeben. Aber da ich derzeit weder das Geld für einen passend qualifizierten Steuer(umgehungs)berater noch einen derartigen Steuersatz habe, dass sich das Engangieren des Beraters tatsächlich lohnen würde (für mich; für den Berater lohnt es sich in jedem Fall), ist es eben mit dem Negieren des ersten Satzteiles nicht weit her. Leider ...
Schönen Sonntag noch!
O'Brien
Hallo Siechfred
Falsch. Ein Kleinunternehmer schuldet die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer (er muss sie an das Finanzamt bezahlen), nicht mehr und nicht weniger. Er ist damit aber nicht automatisch kein Kleinunternehmer mehr und kann die Rechnung unter bestimmten Voraussetzungen korrigieren.
Anmerkung:
Ein Kleinunternehmer, der (unberechtigt) Umsatzsteuer ausweist und diese an
das Finanzamt zahlen muss, kann trotzdem keine Vorsteuer für seine Ausgaben
geltend machen.
Auf Wiederlesen
Detlef