Siechfred: Kleinunternehmer

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Tag Tom.

Eigentlich wollte ich mich ja raushalten, aber ...

Die Umsatzsteuerpflicht trifft ihn aber nur dann [...] wenn er auf seinen Rechnungen Umsatzsteuer ausgewiesen hat.

Falsch. Ein Kleinunternehmer schuldet die unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer (er muss sie an das Finanzamt bezahlen), nicht mehr und nicht weniger. Er ist damit aber nicht automatisch kein Kleinunternehmer mehr und kann die Rechnung unter bestimmten Voraussetzungen korrigieren.

Wenn er von seinen Kunden keine USt. verlangt hat, dann kann er sie ggf. bei den Gewerbetreibenden nachverlangen, wenn es noch nicht zu lange her ist (wenn die nett sind, gehen sie drauf ein) und bei den Privatkunden muss er sie aus seiner Tasche zahlen.

Falsch. Ein Rechnungsbetrag ist _immer_ inklusive Umsatzsteuer, ob ausgewiesen oder nicht, ist völlig irrelevant. Ergo hat ein Unternehmer _immer_ Umsatzsteuer eingenommen, ob er sie nun an das Finanzamt zahlen muss oder nicht. Deshalb heißt es ja auch, dass die Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern nicht _erhoben_ wird. Aber du hast Recht, dass der Unternehmer auf den guten Willen des Kunden angewiesen ist, eine "vergessene" Umsatzsteuer nachgezahlt zu bekommen, einen Rechtsanspruch allerdings hat er nicht.

Um als "Kleinunternehmer" anerkannt zu werden, muss er nämlich einen gesonderten Antrag stellen, der aber bei der Anmeldung beim Finanzamt duch ein Kreuzchen an der passenden Stelle erledigt ist.

Falsch, Kleinunternehmer ist man kraft Gesetzes, man kann aber auf die Anwendung dieser Vereinfachungsregel verzichten. Insoweit kommt dem Kreuzchen bei "Kleinunternehmer" keinerlei rechtliche Bedeutung zu, es ist rein informatorisch für die Behörde, damit es kein behördliches Ungemach gibt, weil man keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgibt.

Siechfred

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«Ich liebe euch doch alle!»