Hallo Jeena,
Wenn das die Wahrheit ist dann nein.
Der Tatbestand der Beleidigung kann erfüllt sein, vollkommen unabhängig davon, ob die Tatsachenbehauptung, die darin enthalten ist, zutrifft oder nicht.
Gruß Gernot
Hallo Jeena,
Wenn das die Wahrheit ist dann nein.
Der Tatbestand der Beleidigung kann erfüllt sein, vollkommen unabhängig davon, ob die Tatsachenbehauptung, die darin enthalten ist, zutrifft oder nicht.
Gruß Gernot