Hello,
Der Tatbestand der Beleidigung kann erfüllt sein, vollkommen unabhängig davon, ob die Tatsachenbehauptung, die darin enthalten ist, zutrifft oder nicht.
Wie kommst du auf das schmale Brett?
Allein eine Tatsachenbehauptung an sich entzöge jede weitere Beurteilung
der Sachlage dem Beleidigungstatbestand des § 185 StGB und verlagerte
Extrem interessante Verweise, obwohl ich nich alle verstehen kann, da meiner Meinung nach unvollständig.
Danke aber...
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
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Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
Nur selber lernen macht schlau
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