Hi Gernot,
Der Tatbestand der Beleidigung kann erfüllt sein, vollkommen unabhängig davon, ob die Tatsachenbehauptung, die darin enthalten ist, zutrifft oder nicht.
ich bin zwar ziemlich ahnungslos, was deutsche Gesetze angeht, aber das Rechtssystem muss schon sehr kaputt sein, wenn _das_ vor einem Gericht als Beleidigung durchgeht. Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit?
Viele Grüße
Benjamin