Hallo Benjamin,
ich bin zwar ziemlich ahnungslos, was deutsche Gesetze angeht, aber das Rechtssystem muss schon sehr kaputt sein, wenn _das_ vor einem Gericht als Beleidigung durchgeht. Wo ist denn da die Verhältnismäßigkeit?
http://dejure.org/gesetze/StGB/192.html
Ich finde das eigentlich recht angemessen, immer den Einzelfall die Umstände und den Kontext mitzubetrachten, wenn es darum geht zu entscheiden, ob etwas eine Beleidigung ist.
Da gab es doch den Fall von Thomas Anders (du weißt schon "Modern Talking"). Der wurde in den 80er Jahren als "höhensonnengegerbte Sangesschwuchtel" beleidigt. Objektiv ist das nicht überprüfbar, da es doch sehr subjektiv ist, wann man jemanden als "Schwuchtel" empfindet.
Es war unstrittig eine Beleidigung, aber er musste sie als Person des öffentlichen Interesses über sich ergehen lassen. Jetzt, wo ihn sein Ex-Kollege ganz anderer Dinge bezichtigt, die nach meinem Dafürhalten weit beleidigender sind, könnte er gegen den wohl vorgehen, lässt es aber lieber, auch um diesem A*s*h*o*h nicht noch weitere Publizität zu verschaffen.
Gruß Gernot