Hans: Unter welchen Bedingungen darf man Werbemails versenden?

Hallo,

ich betreibe einen kleine Internetshop. Den Kunden der letzten Jahre möchte ich jetzt eine _einmalige_ Email mit den Hinweis auf besondere Angebote schicken.

Die Kunden habe ihre Emailadresse zwar angegeben (für die Auftragsbestätigung bei einer getätigten Bestellung) aber dem Zusenden von Werbemails bzw. Newsletter _nicht explizit_ zugestimmt.

Ich möchte einerseits natürlich auf gar keinen Fall gegen geltendes Recht verstoßen, andererseits aber auch gern diese eine Mail an alle schicken.

Kann ich dieses "spammen" dadurch legal machen, dass ich es im Betreff z.B. deutlich mit "WERBUNG: Blabla bal..." kennzeichne?

Wo könnte ich mich diesbezüglich _verbindlich_ informieren?

MfG Hans.

  1. Hi!

    Wo könnte ich mich diesbezüglich _verbindlich_ informieren?

    Du willst eine _verbindliche_ Rechtsberatung? Dann ist dieses Forum falsch, konsultiere einen Rechtsanwalt deines Vertrauens.

    Gruß

    Martin

    1. Hi

      Wo könnte ich mich diesbezüglich _verbindlich_ informieren?

      Du willst eine _verbindliche_ Rechtsberatung?

      Nein. Dieser Teil meines Postings fragt danach _wo_ ich mich verbindlich  informieren kann. Die Formulierung sollte eigentlich auch keine Missverständnisse aufkommen lassen. Natürlich fällt mir der Rechstanwalt da auch ein. Aber es ist ein recht allgemeines Problem und dazu gibt es (manchmal) auch gute Infoquellen im www.
      Natürlich kann man auch googlen (mache ich auch) aber die Sache ist (mir) nun wieder nicht so trivial, so dass ich eine Frage in diesem Posting für angebracht halte.
      So wie nicht jeder das Fahrrad neu erfinden sollte, sollte man sich doch auch bei solchen Dingen austauschen.

      MfG Hans

      1. Hello,

        frag Deine zuständige IHK. Solange da noch Zwangsmitgliedschaft besteht, besteht auch die Verpflichtung zur _Rechtsberatung_ ihrer Mitglieder in allen Fällen, die die Kammerarbeit betreffen. Die Wahrung des Wetbewerbs (Vermeidung des uW) ist eine der wesentlichen Aufgaben der Kammer. Du hast also einen Rechtsanspruch auf _kostenlose_ Beratung in dieser Angelegenheit.

        Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

        Tom

        --
        Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
        Nur selber lernen macht schlau
  2. Hello,

    wenn es eine bestehende Geschäftsverbindung betrifft, sehe ich da keine Einwände gegen das gelegentliche Versenden von Kundeninformationen. Wenn es sich aber nur um Interessenten handelt, mit denen Du noch nichts zu tun hattest, wäre ich eher zurückhaltend.

    Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

    Tom

    --
    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
    Nur selber lernen macht schlau
  3. Hi!

    Soweit ich mich erinnere sieht es zumindest in Österr. so aus (wird in D wohl nicht viel anders sein):

    • bestehende Geschäftverbindung immer OK.
      Die Grenzen wo eine endet und eine neue beginnt sind natürlich das Streitthema ;)

    • keine Geschäftverbindung besteht (bei Dir ja nicht das Problem)
      An private in Ö verboten, B2B erlaubt unter Anbieten einer UNSUBSCRIBE-Möglichkeit.

    So wie scon Martin zuvor schrieb: Das ist keine _verbindliche_ Info. Werder für Österr. und *logisch* gar nicht für D. Aber als Hint.

    grüße
    Sven