Eisbaer1402: Quellcode einer Website frei verwendbar??

Sagt mal, ist es rechtlich ok, einen Quellcode - oder Teile davon -  einer Website aus dem Netz zu verwenden – ev. bei Hinweis
nur mit Copyrighttext ?? Gibt es hierfür im Netz irgendwo was „schriftliches“?

Vielen Dank schon mal!!

Gruß
Alexander

  1. Tachchen!

    Sagt mal, ist es rechtlich ok, einen Quellcode - oder Teile davon -  einer Website aus dem Netz zu verwenden

    Grundsätzlich erst einmal nicht.
    Allerdings ist gerade im Bereich HTML wohl kaum noch etwas wirklich neu zu
    erfinden. Solange du nicht den Look der Seite zu originalgetreu nachbaust,
    wirst du also wohl keine Probleme haben, weil das Original keine
    schützendswerte Schaffenshöhe erreicht.

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
    ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
    http://www.smartbytes.de
  2. hallo,

    Sagt mal, ist es rechtlich ok, einen Quellcode - oder Teile davon -  einer Website aus dem Netz zu verwenden – ev. bei Hinweis nur mit Copyrighttext ?

    Wie meinst du das? Wenn du dick und fett oben drüber schreibst: "diese Seite habe ich bei http://www.xyz.de geklaut" dürfte es als Jux aufgefaßt werden und kaum Schelte vom Rechtsanwalt geben.

    Aber sonst? SELFHTML bietet auch allerhand kopierbaren Code an und erlaubt ausdrücklich dessen Wiederverwendung auf eigenen Seiten. Und SELFHTML ist ja wohl eine "Website". Es kommt eigentlich drauf an, was das für "Teile" sein sollen, auf die du anspielst.

    Du mußt da wohl etwas genauer werden. Schließlich wirst du kaum irgendeine "fremde" Seite 1:1 kopiert und in dein eigenes Webangebot integriert haben. Bei irgendwelchen "Klauereien" kommts halt drauf an, _was_ da geklaut wurde.

    Pauschal müßte man dich wohl abwatschen und dir ein dickes "Pfui" entgegenschmettern. Sowas macht man nicht. Und wenn man eben doch macht, schweigt man fein still darüber  -  bis man erwischt wird.

    Gibt es hierfür im Netz irgendwo was „schriftliches“?

    Och ... na klar. Sogar haufenweise hier im Forumsarchiv. Nur fürchte ich, daß du mit Beispieladresse angeben mußt, um welchen speziellen Fall es dir geht, sonst müssen wir jetzt alle uns mit der Frühjahrsputzerei an unseren Glaskugeln sehr beeilen ...

    Grüße aus Berlin

    Christoph S.

    1. Erst einmal ein großes DANKE an alle, die mir geantwortet haben und dies ja auch echt sehr ausführlich!!

      Die Informationen haben gut weitergeholfen....
      Es handelt sich um ein JavaScript Menü....
      Im Original war glaube ich angegeben, dass man das Menü verwenden darf, wenn man den Copyrighttext aus dem Quellcode einfügt...

      Habe den die Seite leider gerade nicht zur Hand, da ich die Seite für das Intranet in meinem Praktikumsbetrieb programmiert habe und alle Daten in der Firma sind....

      Lieben Gruß
      von Alexander aus dem hohen Norden

      1. hallo,

        Es handelt sich um ein JavaScript Menü....
        Im Original war glaube ich angegeben, dass man das Menü verwenden darf, wenn man den Copyrighttext aus dem Quellcode einfügt...

        Ja, das ist eine verbreitete Praxis, vor allem bei den "großen" Scriptsammlungen. Wenn du also diesen Vermerk drinläßt, ist rechtlich alles in Ordnung.
        Es könnte sich aber ein anderes Problem ergeben: gerade in diesen Sammlungen gibt es sehr, sehr häufig alte Scripts, die in den moderen Browsern bisweilen nicht mehr korrekt funktionieren.

        Grüße aus Berlin

        Christoph S.

        1. hallo,
          ok, danke!! (ist von der site dhtmlcentral.com)

          stimmt, anfangs gab es mit dem ms ie5 probleme, aber komischerweise nur auf manchen pc - update auf 6 hat in diesen fällen abhilfe geschafft!;-)

          Gruß und schönes Wochenende aus dem hohen Norden
          Alexander

  3. Hallo, Alexander,

    mir ist kein Fall bekannt, in dem jemand wegen Verwendung fremden HTML/JavaScript-Codes angeklagt oder verurteilt worden wäre. Der Aufwand einer Klage würde sich - auch bei bestehenden Erfolgsaussichten - wohl in den wenigsten Fällen lohnen.

    Oftmals finden sich im Quelltext Hinweise auf die Bedingungen der Wiederverwendung von Code, wobei meistens die Beibehaltung von Kommentaren mit Copyrighthinweisen etc. gefordert wird. Dies zu respektieren sollte eigentlich keine Probleme bereiten.

    Wenn solche Hinweise fehlen und man Codebestandteile übernimmt, wird ein augenzwinkerndes "stolen from" - oder so ähnlich - normalerweise von niemandem übel genommen. Eher im Gegenteil, denn man erweist damit ja dem Urheber sogar Respekt ;-) .

    Kommerzielle Skripte (z.B. DHTML-Menüs) sind meistens ausdrücklich mit einem Copyright-Vermerk und dem Hinweis auf eine Untersagung der freien Verwendung versehen. Dies sollte man nicht nur aus grundsätzlichen, sondern auch aus juristischen Erwägungen respektieren.

    Diese Skripte sind dann meistens auch so kompliziert, daß die Herkunft kaum durch leichte Retouchen zu verschleiern ist. Manchmal wird der Code auch absichtlich möglichst unlesbar gestaltet oder primitiv verschlüsselt. Damit zu arbeiten macht dann ohnehin keinen Sinn, wenn man nicht bei der Anpassung verzweifeln will.

    Sofern die Preispolitik des Anbieters angemessen ist, sollten die Kosten für den Erwerb unverzichtbarer Skripte bei jedem kommerziellen Projekt zu erwirtschaften sein. Oftmals gibt es auch kostenlose Lizenzen für Non-Profit-Seiten bzw. kostenlose Alternativen.

    Der häufigste Fall dürfte allerdings die Verwendung kleinster fremder Bestandteile sein - hier mal eine Tabellenformatierung, da eine if-Abrage, dort ein CSS-Fragment. Das ist gängige Praxis und vollkommen akzeptabel - nur durch massenhafte Nachahmung und ständige Detailverbesserungen durch Hunderttausende von Webentwicklern konnte das Internet seinen heutigen hohen Entwicklungsstand erreichen.

    Grüße,

    Sebastian

    1. Hallo Sebastian,

      mir ist kein Fall bekannt, in dem jemand wegen Verwendung fremden HTML/JavaScript-Codes angeklagt oder verurteilt worden wäre. Der Aufwand einer Klage würde sich - auch bei bestehenden Erfolgsaussichten - wohl in den wenigsten Fällen lohnen.

      Das hängt ganz davon ab, wie komplex der Code ist. Hundert mal eingesetzte, einfach Sachen wie Zwei-Frames-auf-einmal-ändern oder ähnliches ist natürlich nicht geschützt. Aber wenn komplette Layouts oder Javascripts übernommen werden ist das dennoch ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

      Wie wahrscheinlich es in diesem Fall ist, dass der echte Urheber rechtlich dagegen vorgeht ist natürlich eine andere Frage, ich würde jedoch allein schon aus prinzipieller Vorsicht davon ausgehen, dass er das tut, sobald er von der Urheberrechtsverletzung erfährt.

      Wenn solche Hinweise fehlen und man Codebestandteile übernimmt, wird ein augenzwinkerndes "stolen from" - oder so ähnlich - normalerweise von niemandem übel genommen.

      Da würde ich vorsichtig sein. Aber was spricht dagegen, den Ersteller des Codes anzuschreiben und um Erlaubnis zu bitten?

      Eher im Gegenteil, denn man erweist damit ja dem Urheber sogar Respekt ;-) .

      Auch wenn viele Hobby-Bastler das so sehen, kannst du das nicht verallgemeinern. Es gibt genug andere Menschen, die das nicht so sehen, und ziemlich sauer sind, wenn sie ihren Code auf anderen Seiten wiederfinden.

      Sofern die Preispolitik des Anbieters angemessen ist, sollten die Kosten für den Erwerb unverzichtbarer Skripte bei jedem kommerziellen Projekt zu erwirtschaften sein. Oftmals gibt es auch kostenlose Lizenzen für Non-Profit-Seiten bzw. kostenlose Alternativen.

      Da die einzige Alternative selber programmieren lautet, ist die Preispolitik in praktisch allen Fällen, wo keine kostenlosen Alternativen bestehen, angemessen. Der Preis für ein Produkt muss schon _sehr_ teuer sein, damit eine Neuentwicklung lohnender ist.

      Der häufigste Fall dürfte allerdings die Verwendung kleinster fremder Bestandteile sein - hier mal eine Tabellenformatierung, da eine if-Abrage, dort ein CSS-Fragment. Das ist gängige Praxis und vollkommen akzeptabel - nur durch massenhafte Nachahmung und ständige Detailverbesserungen durch Hunderttausende von Webentwicklern konnte das Internet seinen heutigen hohen Entwicklungsstand erreichen.

      Code-Segmente wie einzelne If-Abfragen fallen wegen ihrer Einfachheit nicht unter das Urheberrecht. Schließlich kann eh keiner nachweisen, ob diese Abfrage so selbst erfunden oder abgeschrieben ist.

      Schöne Grüße,

      Johannes

      --
      ie:% fl:( br:< va:) ls:[ fo:) rl:) n4:& ss:| de:] js:| ch:} sh:) mo:} zu:)