Johannes Zeller: Quellcode einer Website frei verwendbar??

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Hallo Sebastian,

mir ist kein Fall bekannt, in dem jemand wegen Verwendung fremden HTML/JavaScript-Codes angeklagt oder verurteilt worden wäre. Der Aufwand einer Klage würde sich - auch bei bestehenden Erfolgsaussichten - wohl in den wenigsten Fällen lohnen.

Das hängt ganz davon ab, wie komplex der Code ist. Hundert mal eingesetzte, einfach Sachen wie Zwei-Frames-auf-einmal-ändern oder ähnliches ist natürlich nicht geschützt. Aber wenn komplette Layouts oder Javascripts übernommen werden ist das dennoch ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Wie wahrscheinlich es in diesem Fall ist, dass der echte Urheber rechtlich dagegen vorgeht ist natürlich eine andere Frage, ich würde jedoch allein schon aus prinzipieller Vorsicht davon ausgehen, dass er das tut, sobald er von der Urheberrechtsverletzung erfährt.

Wenn solche Hinweise fehlen und man Codebestandteile übernimmt, wird ein augenzwinkerndes "stolen from" - oder so ähnlich - normalerweise von niemandem übel genommen.

Da würde ich vorsichtig sein. Aber was spricht dagegen, den Ersteller des Codes anzuschreiben und um Erlaubnis zu bitten?

Eher im Gegenteil, denn man erweist damit ja dem Urheber sogar Respekt ;-) .

Auch wenn viele Hobby-Bastler das so sehen, kannst du das nicht verallgemeinern. Es gibt genug andere Menschen, die das nicht so sehen, und ziemlich sauer sind, wenn sie ihren Code auf anderen Seiten wiederfinden.

Sofern die Preispolitik des Anbieters angemessen ist, sollten die Kosten für den Erwerb unverzichtbarer Skripte bei jedem kommerziellen Projekt zu erwirtschaften sein. Oftmals gibt es auch kostenlose Lizenzen für Non-Profit-Seiten bzw. kostenlose Alternativen.

Da die einzige Alternative selber programmieren lautet, ist die Preispolitik in praktisch allen Fällen, wo keine kostenlosen Alternativen bestehen, angemessen. Der Preis für ein Produkt muss schon _sehr_ teuer sein, damit eine Neuentwicklung lohnender ist.

Der häufigste Fall dürfte allerdings die Verwendung kleinster fremder Bestandteile sein - hier mal eine Tabellenformatierung, da eine if-Abrage, dort ein CSS-Fragment. Das ist gängige Praxis und vollkommen akzeptabel - nur durch massenhafte Nachahmung und ständige Detailverbesserungen durch Hunderttausende von Webentwicklern konnte das Internet seinen heutigen hohen Entwicklungsstand erreichen.

Code-Segmente wie einzelne If-Abfragen fallen wegen ihrer Einfachheit nicht unter das Urheberrecht. Schließlich kann eh keiner nachweisen, ob diese Abfrage so selbst erfunden oder abgeschrieben ist.

Schöne Grüße,

Johannes

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