Hallo Freunde des gehobenen Forumsgenusses,
Du brauchst keine Erlaubnis des Rechteinhabers, um sein Lied auf einem Konzert aufzuführen. Allerdings wird GEMA-Gebühr fällig, um den Rechteinhaber an den (hoffentlich hohen :-)) Einnahmen des Konzerts finanziell zu beteiligen.
Und wie ist das, wenn der Künstler eine selbst eingespielte Aufnahme des Stückes ins Internet stellen will?
Muss er da einmal eine Pauschale zahlen und gut is?
Gruß
Alexander Brock
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http://againsttcpa.com
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