Klaus: Software besitzt Name einer Trademark

Hallo,
auf meiner Homepage kann man schon seit längerem kostenlos eine Webforum/Board herrunterladen.
Dies ist eine rein deutsche Software, und verfolgt keine komerziellen Ziele.
Naja wie die meisten Foren/Boards heißt sie: xxx Board (xxx = der eigentliche Name).

Jetzt habe ich aber im Internet nach dem Board gesucht, und noch folgendes gefunden:

The xxx Board® is a registered trademark of xxx Concepts and is covered by U.S. Patent #US yyyy.
International Patents Pending (laut Google-Cache steht dies schon länger dort)

Dieses xxx Board ist eine Art Physikalisches-Hilfsmittel/Schutzmittel für Polizei&Feuerwehr, also nicht vergleichbar mit dem Webboard.

Dies war mir beim Release (vor ~1 Jahre) noch nicht bekannt.
Also beim US-Patentamt konnte ich dieses Patent finden, beim deutschen, schweizerischem, österreichischem und beim EU-Patentamt konnte ich kein Warenzeichen für den Namen finden.

Auch wenn hier keine rechtliche Hilfe suche/erwarte, würde ich gerne wissen wie ihr das seht? Wisst ihr, ob ein Patent auf ein Name in der USA auch für Deutschland gilt?
Wie sollte ich mich verhalten?

Ich würde den Namen gerne behalten, denn natürlich steckt darin für mich ein gewisser Wert.

P.S. Das xxx steht stellvertreten für den Name des Boards. Dies ist kein Fantasiename, sondern hat im weiteren Sinne etwas mit der Software zu tun.

Grüße
Klaus

  1. hi,

    Jetzt habe ich aber im Internet nach dem Board gesucht, und noch folgendes gefunden:

    The xxx Board® is a registered trademark of xxx Concepts and is covered by U.S. Patent #US yyyy.

    es handelt sich also bei dem namen - und evtl. auch noch zusätzlich bei teilen des designs - um eine registered trademark. http://en.wikipedia.org/wiki/Trademark

    einen namen allein kann man aber m.W. auch in den USA nicht "patentieren" - das "covered by U.S. Patent xy" bezieht sich dann als wohl eher auf den gegenstand/artikel, der hinter diesem namen steht.

    Dieses xxx Board ist eine Art Physikalisches-Hilfsmittel/Schutzmittel für Polizei&Feuerwehr, also nicht vergleichbar mit dem Webboard.

    dann sollte es eigentlich wenig probleme geben, da es sich ja um vollkommen unterschiedliche bereiche handelt - eine verwechslungsgefahr ist also kaum gegeben.

    Wisst ihr, ob ein Patent auf ein Name in der USA auch für Deutschland gilt?

    siehe oben, namen sind m.W. gar nicht patentierbar.

    Wie sollte ich mich verhalten?

    wenn du eine gesicherte auskunft haben möchtest, lasse dich von einem anwalt - möglichst einem auf markenrecht spezialisierten - beraten.

    gruß,
    wahsaga

    --
    /voodoo.css:
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    1. Moin!

      Dieses xxx Board ist eine Art Physikalisches-Hilfsmittel/Schutzmittel für Polizei&Feuerwehr, also nicht vergleichbar mit dem Webboard.

      dann sollte es eigentlich wenig probleme geben, da es sich ja um vollkommen unterschiedliche bereiche handelt - eine verwechslungsgefahr ist also kaum gegeben.

      Das würde ich nicht so einfach sehen.

      Marken gelten für die Bereiche, für die sie eingetragen wurden. Will man sämtliche Bereiche belegen, trägt man alle möglichen Bereich ein (und zahlt entsprechende Gebühren), will man nur einen eher normalen Markenschutz in seiner Produktumgebung, wählt man nur einen oder wenige Bereiche für den Schutz aus.

      "Software" allerdings dürfte bei solch einer Auswahl unteilbar sein, d.h. entweder hat jemand für jegliche Art von Software einen Markennamen inne, oder nicht.

      Andererseits: Der räumliche Geltungsbereich ist natürlich auch zu beachten. Eine Markenanmeldung in den USA hat hier in Deutschland keinerlei Auswirkungen. Allenfalls wenn ein Markeninhaber die Marke wirklich weltweit eintragen läßt, und einzelne Behörden mit der Veröffentlichung etwas langsamer sind (sprich: Wenn in den USA die Marke schon eingetragen ist, das EU-Amt darüber aber noch brütet), wäre mit Markenschutz hierzulande zu rechnen.

      - Sven Rautenberg

      1. "Software" allerdings dürfte bei solch einer Auswahl unteilbar sein, d.h. entweder hat jemand für jegliche Art von Software einen Markennamen inne, oder nicht.

        Es geht aber nicht um Software. Das geschützte Produkt ist ein "Physikalisches-Hilfsmittel/Schutzmittel für Polizei&Feuerwehr".

        1. Hallo sschumann zu faul zum Einloggen,

          "Software" allerdings dürfte bei solch einer Auswahl unteilbar sein, d.h. entweder hat jemand für jegliche Art von Software einen Markennamen inne, oder nicht.

          Es geht aber nicht um Software. Das geschützte Produkt ist ein "Physikalisches-Hilfsmittel/Schutzmittel für Polizei&Feuerwehr".

          Magst du mir verraten, warum dann das Topic "Software besitzt Name einer Trademark" lautet?

          Grüße aus Barsinghausen,
          Fabian

          --
          "It's easier not to be wise" - < http://www.fabian-transchel.de/kultur/philosophie/ialone/>
          1. Hi,

            Es geht aber nicht um Software. Das geschützte Produkt ist ein "Physikalisches-Hilfsmittel/Schutzmittel für Polizei&Feuerwehr".

            Magst du mir verraten, warum dann das Topic "Software besitzt Name einer Trademark" lautet?

            Weil Klaus eine (ungeschützte) Software hat, die den Namen des geschützten Produkts hat.

            cu,
            Andreas

            --
            Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
            Schreinerei Waechter
            Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
            1. Hallo MudGuard,

              Es geht aber nicht um Software. Das geschützte Produkt ist ein "Physikalisches-Hilfsmittel/Schutzmittel für Polizei&Feuerwehr".

              Magst du mir verraten, warum dann das Topic "Software besitzt Name einer Trademark" lautet?

              Weil Klaus eine (ungeschützte) Software hat, die den Namen des geschützten Produkts hat.

              Das verstehe ich. Aber die Einschätzung, es gehe *nicht* um Software ist unzutreffend, denn ohne die Software kein Konflikt.

              Grüße aus Barsinghausen,
              Fabian

              --
              "It's easier not to be wise" - < http://www.fabian-transchel.de/kultur/philosophie/ialone/>
              1. Das verstehe ich. Aber die Einschätzung, es gehe *nicht* um Software ist unzutreffend, denn ohne die Software kein Konflikt.

                Okay, für Dich langsam zum Mitlesen: Sven Rautenbergs Darstellung liest sich, als handele es sich sowohl bei geschütztem als auch bei kritisch benamten Produkt um Software. Das ist nicht der Fall, somit ist der Umstand "Unterschiedliche Bereiche, nicht zu vergleichen blabla" durchaus gegeben.

        2. Moin!

          Es geht aber nicht um Software. Das geschützte Produkt ist ein "Physikalisches-Hilfsmittel/Schutzmittel für Polizei&Feuerwehr".

          Irgendwie hatte ich da beim ersten Lesen das Wort "Software" mit drangedacht. Vielleicht kann man das ja mit dem universellen Businessadapter noch nachträglich dranbacken? ;)

          - Sven Rautenberg

  2. Moin!

    1. US-Patente und US-Marken genießen zunächst mal in den USA den jeweiligen Schutz.
    2. Von wann ist denn das Patent oder die Markenanmeldung in den USA und seit wann bietest Du das "XXX-Board" an? Kann nämlich sein, Du hast, Eintragung hin, Eintragung her, schlicht ein älteres Recht.

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix®

    --
    Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch  für seriöse Agenturen.
    1. Moin,

      1. US-Patente und US-Marken genießen zunächst mal in den USA den jeweiligen Schutz.
      2. Von wann ist denn das Patent oder die Markenanmeldung in den USA und seit wann bietest Du das "XXX-Board" an? Kann nämlich sein, Du hast, Eintragung hin, Eintragung her, schlicht ein älteres Recht.

      Also das Board ist ca. 2003/2004 entstanden, die Eintragung ist von 2001.

      Grüße
      Steffen

    2. Hello,

      1. US-Patente und US-Marken genießen zunächst mal in den USA den jeweiligen Schutz.
      2. Von wann ist denn das Patent oder die Markenanmeldung in den USA und seit wann bietest Du das "XXX-Board" an? Kann nämlich sein, Du hast, Eintragung hin, Eintragung her, schlicht ein älteres Recht.

      Bei Produktnamen ohne Eintragung kein Schutz. Es sei denn, die Firma heißt genauso...

      Harzliche Grüße vom Berg
      esst mehr http://www.harte-harzer.de

      Tom

      --
      Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
      Nur selber lernen macht schlau
      1. Hallo,

        Bei Produktnamen ohne Eintragung kein Schutz. Es sei denn, die Firma heißt genauso...

        Also die Firma heißt: xxx Concepts.
        Dabei ist das xxx identisch wie der Name des Boards.

        Grüße
        Klaus

        1. Hello,

          Bei Produktnamen ohne Eintragung kein Schutz. Es sei denn, die Firma heißt genauso...
          Also die Firma heißt: xxx Concepts.
          Dabei ist das xxx identisch wie der Name des Boards.

          Deine Firma oder die des anderen Verwenders?

          Wenn der unterscheidungsrelevante Name Deiner Firma, die hier in DE das Produkt dieser Firma vertreibt, hast Du eine gewisse Chance auf Schutz aus Namensrecht.

          Einfache Peoduktbezeichnungen wiederum genießen kein Vorbenutzungsrecht.

          Wie wichtig ist denn das Ganze? 1000 Euro - 10.000 Euro - 100.000 Euro - mehr?

          Harzliche Grüße vom Berg
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          Tom

          --
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          1. Hallo,
            also das Webboard ist komplett private/nicht komerziell.
            Das Board heißt 'xxx Board'.

            Die Firma aus der USA heißt 'xxx Concepts' und das das Produkt 'xxx Board', welches ein Warenzeichen in den USA ist.
            Meine Homepage trägt aber einen anderen Namen.

            Die Firma stellt reale Hilfsmittel für Feuerwehr&Polizei her.

            xxx ist hierbei immer der (gleiche) Name.

            Grüße
            Klaus

            1. Moin!

              also das Webboard ist komplett private/nicht komerziell.

              Hallo,
              auf meiner Homepage kann man schon seit längerem kostenlos eine Webforum/Board herrunterladen.
              [...]
              Dies ist eine rein deutsche Software, und verfolgt keine komerziellen Ziele.

              Dieses xxx Board ist eine Art Physikalisches-Hilfsmittel/Schutzmittel für Polizei&Feuerwehr, also nicht vergleichbar mit dem Webboard.

              ?????????????????????!!!!!!!!!!!!?????????????
              Wie denn nun, was denn nun?

              Bitte sortiere:

              • was man da nun herunterladen kann (Die Software des Boards als "xyz-Board"?)
              • was man da benutzen kann (Das installierte ABC-Board als "xyz-Board"?)
              • was verkauft wird ("xyz-Board"?)
              • was da privat ist (Werbung....?)

              Mit unsortierten und unvollständigen sowie unkorrekten Fakten in Deiner Fragestellung bekommst Du nur Antworten, die Dir nichts nützen. Bitte nimm das genau.

              MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

              fastix®

              --
              Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Development. Auch  für seriöse Agenturen.
              1. Hallo,
                also ich betreibe eine Homepage, dort kann man ein selbstprogrammiertest Forum/Board herrunterladen und installieren, so ähnlich wie phpBB, oder wBB.
                Dieses Webboard trägt den selben Namen wie ein Produkt von einer US-Firma.
                Dieses Produkt (der US Firma) wird von Polizei&Feuerwehr benutzt und ist eine Art Schutzkleidung, oder so.

                Allerdings steht, dass das Produkt (der Name?) (xxx Board (tm)) ein eingetrages US-Warenzeichen ist.

                Meine Frage war, ob ich weiter den selben Namen für das Board benutzen darf. Laut Patent war der Name schon vor dem Release des Boards eingetragen.

                Grüße
                Klaus

                1. Moin!

                  Meine Frage war, ob ich weiter den selben Namen für das Board benutzen darf. Laut Patent war der Name schon vor dem Release des Boards eingetragen.

                  Auch bei den Ammis gilt der Markenschutz nur für sogenannte (Produkt-)Klassen. Du hast schon nachgeschaut: Für welche? Auch für Software, Datenbankzugriffe oder dergleichen?

                  Wenn nicht, dann kannst Du erst mal beruhigt aufatmen.

                  MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

                  fastix®

                  --
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                  1. Hello,

                    Meine Frage war, ob ich weiter den selben Namen für das Board benutzen darf. Laut Patent war der Name schon vor dem Release des Boards eingetragen.

                    Auch bei den Ammis gilt der Markenschutz nur für sogenannte (Produkt-)Klassen. Du hast schon nachgeschaut: Für welche? Auch für Software, Datenbankzugriffe oder dergleichen?

                    Wenn nicht, dann kannst Du erst mal beruhigt aufatmen.

                    Und in Deutschland gilt zusätzlich der Benutzungszwang.
                    Wenn Microsoft also nicht schon eine notorisch bekannte Marke wäre und inzwischen auch eine "alte", dann könnte man locker ein Waschmittel unter diesem Namen vertreiben.

                    Harzliche Grüße vom Berg
                    esst mehr http://www.harte-harzer.de

                    Tom

                    --
                    Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
                    Nur selber lernen macht schlau
      2. Hi Tom

        Bei Produktnamen ohne Eintragung kein Schutz. Es sei denn, die Firma heißt genauso...

        Das ist sachlich falsch!
        Sie hierzu Markengesetz!
        TomIRL

        1. Hello,

          Bei Produktnamen ohne Eintragung kein Schutz. Es sei denn, die Firma heißt genauso...

          Das ist sachlich falsch!
          Sie hierzu Markengesetz!

          Na, dann erzähl mal, bevor ich mir einen Wolf suchen muss um dann wahrscheinlich doch nichts zu finden.

          Wodurch sind Produktbezeichnungen geschützt, wenn sie nicht eingetragen worden sind?

          Harzliche Grüße vom Berg
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          Tom

          --
          Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
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          1. Hello,

            Bei Produktnamen ohne Eintragung kein Schutz. Es sei denn, die Firma heißt genauso...

            Das ist sachlich falsch!
            Sie hierzu Markengesetz!

            Na, dann erzähl mal, bevor ich mir einen Wolf suchen muss um dann wahrscheinlich doch nichts zu finden.

            Wodurch sind Produktbezeichnungen geschützt, wenn sie nicht eingetragen worden sind?

            Ich zitiere mal §4 Markengesetz!

            durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder

            durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.

            1. Hello,

              Wodurch sind Produktbezeichnungen geschützt, wenn sie nicht eingetragen worden sind?

              Ich zitiere mal §4 Markengesetz!

              durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder

              aber die mindestens notwendige Verkehrsgeltung wird mit 20% angenommen. Das ist üblich.

              durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.

              Von notorischer Bekanntheit kann man wohl bei einem neuen Produkt am Markt nicht sprechen.

              Harzliche Grüße vom Berg
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              Tom

              --
              Fortschritt entsteht nur durch die Auseinandersetzung der Kreativen
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          2. Moin!

            Wodurch sind Produktbezeichnungen geschützt, wenn sie nicht eingetragen worden sind?

            Bei einigen Dingen gibt es den "Titelschutz".
            Bei anderen Dingen kann man wegen der Mißbräuchlichkeit der Markenanmeldung vorgehen. Ansonsten könnte ja jeder hergehen und den Hersteller eines gutgehenden Produkes, dessen Handelsname nicht geschützt ist, schädigen. Das ist aber nicht Sinn der Marke und deshalb hat der Gesetzgeber es als missbräuchlich auf die Liste der Gründe gesetzt, bei deren Vorliegen eine Marke zu löschen ist.

            MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

            fastix®

            --
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            1. Hello,

              Bei anderen Dingen kann man wegen der Mißbräuchlichkeit der Markenanmeldung vorgehen. Ansonsten könnte ja jeder hergehen und den Hersteller eines gutgehenden Produkes, dessen Handelsname nicht geschützt ist, schädigen. Das ist aber nicht Sinn der Marke und deshalb hat der Gesetzgeber es als missbräuchlich auf die Liste der Gründe gesetzt, bei deren Vorliegen eine Marke zu löschen ist.

              Da muss man aber erstmal min. "20% Verkehrsgeltung" erreicht haben. Das kann man man als kleiner Anbieter eines Produktes nicht aus dem Stand. Es gibt keinen Vorbenutzungsschutz bei Marken.

              Harzliche Grüße vom Berg
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              Tom

              --
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  3. Hallo Klaus,

    Wahsaga hat es zwar eigentlich schon gesagt, aber ich habe den Eindruck, es ist bei dir nicht ganz angekommen.
    Die Marke hat mit dem Patent nichts zu tun. Das Patent schützt die dahinterstehende Technologie und da es sich um eine, wie Du sagst, gänzlich verschiedene Software handelt, spielt das hier ziemlich sicher keine Rolle.
    Du wirst wohl nicht das Konzept einsetzen, das die patentiert haben und wenn doch handelt es sich dabei um ein Softwarepatent. Das Patent kann es also in der EU nach wie vor nicht geben bzw. wenn es unzulässigerweise doch existiert, so ist es nicht durchsetzbar.

    Ein andreres Thema ist die Marke. Da solltest Du herausfinden, ob die auch für Deutschland bzw die EU eingetragen ist. Wenn ja, wirst Du den Namen Deiner Software vermutlich ändern müssen. Wie Sven schon sagte ist Software bei der Eintragung von Marken ein nicht weiter unterteilter Bereich.

    Grüße

    Daniel

    1. Hallo,

      Du wirst wohl nicht das Konzept einsetzen, das die patentiert haben und wenn doch handelt es sich dabei um ein Softwarepatent.

      Schlecht möglich, ein Webboard und reale Hilfsmittel für Feuerwehr habe nicht so viel miteinander zu tun.
      Mir ging es eher um den Namen, der bei beiden Produkten gleich ist.

      Ein andreres Thema ist die Marke. Da solltest Du herausfinden, ob die auch für Deutschland bzw die EU eingetragen ist.

      Also auf den Webseiten des deutschen/EU-Patentamt habe ich als Suchwort den Namen eingeben.
      Beim US-Patentamt erhielt ich das entsprechende Patent, bei dem deutschen/EU-Patentamt gab es dazu keine Fundstelle.

      Grüße
      Klaus

      1. Hallo Klaus,

        Du wirst wohl nicht das Konzept einsetzen, das die patentiert haben und wenn doch handelt es sich dabei um ein Softwarepatent.
        Schlecht möglich, ein Webboard und reale Hilfsmittel für Feuerwehr habe nicht so viel miteinander zu tun.

        Jo, das hab ich auch überlesen. Dann spielt das Patent erst recht keine Rolle.

        Beim US-Patentamt erhielt ich das entsprechende Patent, bei dem deutschen/EU-Patentamt gab es dazu keine Fundstelle.

        Es geht um die Marke. Beim Patentamt bist Du somit an der falschen Adresse.

        Grüße

        Daniel

        1. Hi,

          Es geht um die Marke. Beim Patentamt bist Du somit an der falschen Adresse.

          Da das dasselbe Amt (Deutsches Patent- und Markenamt, http://www.dpma.de) ist, ist er dort nicht so falsch.

          cu,
          Andreas

          --
          Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
          Schreinerei Waechter
          Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
          1. Hallo MudGuard,

            Da das dasselbe Amt (Deutsches Patent- und Markenamt

            Fragt sich dann, ob er auch die Suche nach Marken genommen hat, wenn er nicht von Patenten abzubringen ist.

            Grüße

            Daniel

  4. Hallo Klaus,

    Ich würde den Namen gerne behalten, denn natürlich steckt darin für mich ein gewisser Wert.
    P.S. Das xxx steht stellvertreten für den Name des Boards. Dies ist kein Fantasiename, sondern hat im weiteren Sinne etwas mit der Software zu tun.

    vielleicht beruhigt dich das Beispiel macromedia

    macromedia akademie für medien in München, erreichbar unter http://www.macromedia.de

    hat mit dem gleichnamigen Softwarehersteller Macromedia, Inc in San Francisco, erreichbar unter http://www.macromedia.com nichts zu tun.

    Macromedia, Inc San Francisco konnte in Deutschland weder den Firmennamen macromedia, noch die Internetadresse macromedia.de für sich beanspruchen.

    Beste Grüsse
    Richard