Hallo Gernot,
ich muss dir teilweise widersprechen, auch wenn ich nur einen relativ alten Grammatik-Duden
Helbig/Buscha: Deutsche Grammatik - Ein Handbuch für den Ausländerunterricht, Langenscheidt, 14. durchgesehene Auflage, 1991 ;-)
- Der Schulleiter des Gymnasiums Nürberg
Richtig, wenn das Gymnasium nur den Namen "Nürnberg" trägt [bzw. steht der Titel bzw. die Bezeichnung ("Gymnasium") mit einem anderen Artikelwort (siehe nächste Antwort), so erhält nur dieser (gemeint ist damit der Titel oder die Bezeichnung) das Deklinationszeichen.
Die Einschränkung solltest du nicht machen.
Ich mache das auch nicht ;-)
- Der Schulleiter des Gymnasium Nürbergs
Richtig, wenn der Name des Gymnasiums "Gymnasium Nürnberg" lautet.
Das ist falsch:
"Die Beugung der Namen von Straßen, Gebäuden, Firmen, Regierungssitzen, Schiffen, Büchern, Zeitungen, Zeitschriften, Theaterstücken, Opern, gedichten, Kunstwerken, u.a. ist auch dann notwendig, wenn sie in Anführungsstrichen stehen."
Das war schon richtg, die Anführungszeichen habe ja nur ich eingefügt um den Namen besser abgrenzen zu können.
Zwei Beispile:
für Punkt 2: der Vortrag des Professors Müller
für Punkt 3: der Vortrag Professor Müllers
- Der Schulleiter des Gymnasium Nürberg
Falsch.
Das kann richtig sein,
Siehe deine Antwort ;-)
Grüße
Thomas