itseme: Steuernummer bei Rechnungen als Pflicht für Freiberufler?

Hallo zusammen,

das Thema sagt eigentlich alles :)

Ich bin freiberuflich als Programmierer tätig,
habe vom Finanzamt jedoch noch keine Steuernummer bekommen.
Das wird vsl noch 4 Wochen dauern aber aus best. Gründen
muss ich die Rechnung noch im August stellen.
Das nur mal als kurze Vorgeschichte.

Nun auch fix zu den Fakten:

Ich bin freiberuflicher Programmierer und muss eine Rechnung stellen.
Darf ich das denn ohne die Steuernummer anzugeben?

Ich habe versucht mich ein bisschen über Google zurechtzufinden und habe z.B. das gefunden...

http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/20020605.html

...ein Unternehmen in dem Sinn bin ich ja nicht?

Bin für Aufklärung dankbar!

Grüße. IT

  1. Moin!

    "Seit dem 01.07.2002 müssen Unternehmen, die Rechnungen erstellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen wird, die Ihnen zugeteilte Steuernummer auf diesen Rechnungen angeben (§ 14 Abs. 1a UStG)."

    Im Gesetz steht: "(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
    1.  den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden
        Unternehmers und des Leistungsempfängers,
    2.  die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder
        die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte
        Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,"

    Quelle:[Link:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/__14.html]

    Wenn (noch) keine Steuernummer erteilt wurde, dann wird statt der Steuernummer eben dieser Umstand aufgeführt, denn Du bist andererseits auch verpflichtet eine Leistung innerhalb von 6 Monaten abzurechnen.

    Darüber hinaus: Hast Du denn keine Steuerkarte? Da sollte eine Steuernummer drauf stehen.

    Rechtsverbindliche Auskünfte und Beratung erteilen ausschließlich : Der zugelassene Rechtsanwalt, Steuerberater oder der im Verfahren nach deren Fehlleistung zuständige Finanzrichter.

    MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

    fastix®

    --
    Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development
  2. Der Rechnungsempfänger ist nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt, wenn diese Angabe fehlt. Dementsprechend wird er wohl darauf pochen.

    Ob Deine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, steht übrigens auf einem ganz anderen Blatt.

  3. Tag itseme.

    Ich bin freiberuflicher Programmierer und muss eine Rechnung stellen. Darf ich das denn ohne die Steuernummer anzugeben?

    Kommt drauf an, ob du überhaupt verpflichtet bist, eine steuerlich korrekte Rechnung auszustellen (siehe § 14 Absatz 2 Nr. 2 UStG). Bist du es, mache es so, wie fastix vorgeschlagen hat, und schreibe sicherheitshalber statt der eigentlichen Steuernummer "ist beantragt" o.ä. Und nein, auf der Steuerkarte findest du deine Steuernummer nicht.

    Siechfred

    1. Moin!

      "ist beantragt"

      -> "ist beim Finanzamt $strKorrekteBezeichnung, $strAdresse beantragt"

      MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

      fastix®

      --
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