Der Rechnungsempfänger ist nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt, wenn diese Angabe fehlt. Dementsprechend wird er wohl darauf pochen.
Ob Deine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, steht übrigens auf einem ganz anderen Blatt.
Der Rechnungsempfänger ist nicht zum Abzug der Vorsteuer berechtigt, wenn diese Angabe fehlt. Dementsprechend wird er wohl darauf pochen.
Ob Deine Tätigkeit freiberuflich oder gewerblich ist, steht übrigens auf einem ganz anderen Blatt.