fastix®: Steuernummer bei Rechnungen als Pflicht für Freiberufler?

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Moin!

"Seit dem 01.07.2002 müssen Unternehmen, die Rechnungen erstellen, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen wird, die Ihnen zugeteilte Steuernummer auf diesen Rechnungen angeben (§ 14 Abs. 1a UStG)."

Im Gesetz steht: "(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
1.  den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden
    Unternehmers und des Leistungsempfängers,
2.  die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder
    die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte
    Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,"

Quelle:[Link:http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ustg_1980/__14.html]

Wenn (noch) keine Steuernummer erteilt wurde, dann wird statt der Steuernummer eben dieser Umstand aufgeführt, denn Du bist andererseits auch verpflichtet eine Leistung innerhalb von 6 Monaten abzurechnen.

Darüber hinaus: Hast Du denn keine Steuerkarte? Da sollte eine Steuernummer drauf stehen.

Rechtsverbindliche Auskünfte und Beratung erteilen ausschließlich : Der zugelassene Rechtsanwalt, Steuerberater oder der im Verfahren nach deren Fehlleistung zuständige Finanzrichter.

MFFG (Mit freundlich- friedfertigem Grinsen)

fastix®

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Als Freiberufler bin ich immer auf der Suche nach Aufträgen: Schulungen, Seminare, Training, Development