Hallo Henryk,
Also, wie Reiner schon angedeutet hat: Als Normalbürger darfst du keine selbstgebauten oder modifizierten Antennen benutzen.
Sagt wer?
Sagt die Vollzugsordnung für den Funkdienst der internationalen Fernmeldeunion, kurz VO Funk (für irgendwas muss es doch gut sein, dass man das Zeug vor der Amateurfunkprüfung durchgekaut hat *g*).
Sendeanlagen -auch wenn sie in freigegebenen Frequenzbändern arbeiten- müssen eine Bauartgenehmigung haben (Pleitegeier und BZT-Prüfsiegel) und dürfen nur in der Ausführung und unter den Bedingungen betrieben werden, wie sie auch bei dieser Bauart- oder Typprüfung abgenommen wurden.
Funkamateure (die mit Lizenz, nicht die CB-Funker) sind übrigens durch das Amateurfunkgesetz wieder davon ausgenommen. Die dürfen Sende- und Empfangsanlagen selbst bauen, modifizieren, und dann sogar noch (im Rahmen ihrer Funklizenz) in Betrieb nehmen. Man geht dabei davon aus, dass sie durch den Erwerb ihrer Funklizenz die nötigen Kenntnisse haben, um dabei die übrigen Vorschriften einzuhalten und anderen Funkverkehr nicht zu stören (das trifft in der Praxis leider nicht immer so ganz zu, aber das ist eine andere Geschichte).
So long,
Martin