Hi,
Ja, einige nichtkommerzielle Initiativen fallen tatsächlich unter Ausnahmen. Zwar nicht vom Urheberrecht, denn da fallen natürlich alle drunter, aber bei der freien Nutzung fremder Werke.
Äh, was ist die »freie Nutzung fremder Werke?«
Zitate, Selbstnutzung, künstlerische Nutzung (Collagen o.ä.), Lehre usw. Einige davon übrigens auch im kommerziellem Umfeld.
Auf welche Rechtsvorschriften beziehst du dich da? Markenrecht kann es ja nicht sein, solange das Logo keine eingetragene Marke ist. Urheberrecht schließt du selbst aus.
Nein, ich habe nur Ausnahmen vom Urheberrecht ausgeschlossen, die gibt es in D nicht. Die einzige Möglichkeit diesbezüglich wäre mangelnde Schöpfungshöhe, d.h. es ist erst gar kein Werk im Sinne des UHG vorhanden.
so short
Christoph Zurnieden