molily: SelfHTML T-Shirt, die Zweite

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Hallo,

Da dies den damaligen Diktatoren (von manchen auch Könige genannt) nicht in den Kram paßte wurde zum Zwecke der einfacheren Zensur das "Copyright" eingeführt.

Das heutige Urheberrecht, wie es im 19. Jahrhundert entstanden ist, wird zumeist eher als eine Errungenschaft der bürgerlich-liberalen Bewegung angesehen.

Gut, es ist mir auch egal, zu welchem Rechtsbereich nun diese Gesetze gehören. Ich wollte darauf hinaus, welche Rechtsvorschriften es erlauben,

Normalerweise verbieten Rechtsvorschriften (Grundsatz:"Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt").

Das kann man so nicht sagen.
Das Urheberrecht verbietet nichts direkt, wenn ich das richtig sehe. Es definiert zunächst einmal Anspruchsrechte: Jeder Urheber hat das einklagbare Recht, die Veröffentlichung seines Werkes zu bestimmen. Das ist der Grundsatz. Gemäß diesem Grundsatz darf der Schöpfer seinen Mitmenschen Regeln diktieren.
Die Frage ist nun, ob es eine entsprechende Einschränkung dieses Grundsatzes gibt, die die T-Shirt-Frage betrifft. Solche Einschränkungen sind prinzipiell im Abschnitt 6, »Schranken des Urheberrechts«, aufgeführt.

dass man ein (nicht registriertes) Logo auf ein T-Shirt pappt und damit in der Öffentlichkeit herumrennt. Als Vollzitat geht das wohl nicht durch, zumal ein T-Shirt kein eigenständiger Text ist, der andere Medien »zitiert«.

Es muß sich weder beim Zitat noch bei der Begleitung um Text handeln. Auch im Film kann z.B. zitiert werden.

Das ist mir schon klar. Auf jeden Fall sehe ich nicht, dass das Zitatrecht hier anwendbar ist.

Und Eigennutzung ist es meines Wissens nur solange, wie man es nicht in der Öffentlichkeit darstellt.

Die Einschränkung kann ich nicht nachvollziehen.

Toller Kommentar. Mir geht es nicht um persönliche Einschätzungen, sondern um die Wahrheit.
Ich beziehe mich auf http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__52.html. Eigennutzung ist dort geklärt: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__53.html. Öffentliche Wiedergabe hier definiert: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__15.html (»Der Urheber hat ferner das _ausschließliche_ Recht ...«).

Forschung und Bildung ist es offensichtlich nicht,

Auch das kann es sein: "Sozialpraktische Untersuchung über die Wirkung eines hauptsächlich Fachpublikum bekannten Logos in der Öffentlichkeit"

Nutzung in Forschung und Bildung meint im Urheberreicht etwas völlig anderes. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__52a.html

(...) Deshalb bin ich gezwungen für jeden Mist mindestens http://creativecommons.org/licenses/by/2.0/ o.ä. zu vergeben, da mein Name dranbleiben muß. Ob ich es nun will oder nicht.

Auf welchen Paragraph beziehst du dich da? (Paragraph 69 zu Computerprogrammen habe ich noch nicht gelesen.)
Im übrigen ist das ja Unsinn, hier wird tagtäglich Public-Domain-Programmcode gepostet, ich denke nicht, dass irgendein Gesetz diese Praxis kriminalisiert. Ich verstehe http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__13.html auch so, dass der Urheber das Recht hat, die freie Nutzung auch ohne Autorenangabe zu bestimmen.

Ich finde es übrigens gar nicht hilfreich, wie du hier insistierst. Du zweifelst an, dass wir gewisse Rechte zurecht beanspruchen, und drängst uns in die Position, als Rechteinhaber nachweisen zu müssen, welche Rechte uns das Gesetz wirklich garantiert.
Das kann unschöne Folgen haben. Du suggerierst, die Nutzung zumindest in der fraglichen Form bedürfe nicht unseres Einverständnisses. Wir sind anderer Meinung und wollen selbstverständlich im Einzelfall entscheiden können: Dieses und jenes möchten wir nicht im Zusammenhang mit dem SELFHTML-Logo sehen. Kommerzialität und Nicht-Kommerzialität ist nicht das einzige Kriterium für uns. Der Punkt ist: Wir sind keine Juristen und müssten uns rechtlichen Beistand holen. Wenn irgendjemand durch diese Diskussion dazu verleitet wird, das SELFHTML-Logo ohne unser Einverständnis »kreativ« zweckzuentfremden, läge es an uns, zu beweisen, dass wir überhaupt sagen dürfen »nein, so bitte nicht«.
Mit solchen Fällen haben wir schon Erfahrung. Es hat uns einen Haufen Ärger und uns horrende Kosten eingebracht.
Es mag sein, dass manche unserer Aussagen »das Logo darf in dem-und-dem Fall nicht verwendet werden« nicht rechtlich einwandfrei gedeckt sind. Deshalb meine Bitte: Entweder, du hilfst uns, indem du uns die rechtliche Lage vernünftig schilderst. Ansonsten bitte keine Spekulationen, Binsenweisheiten und unqualifizierte Äußerungen darüber, dass jemand das Logo in unzähligen uns nicht genehmen Zusammenhängen legal verwenden darf.

Mathias

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SelfHTML T-Shirt, die Zweite

moritz
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