Moin,
da kommen hier die mehrwertsteuer drauf und da gehen die 2% Skonto ab und davon wieder rabatt usw... ich weiß die reihenfolge einfach nicht...
Wie Sven schon sagte: Das gibt so allgemein auch keine richtige Antwort drauf, das sollte der Kunde schon vorgeben. Da würde ich drauf drängen. Da sind im zweifel komplexe steuerliche Dinge zu bedenekn, für die Du keine Verantwortung übernehmen solltest.
Zumeist wird Skonto der letzte Posten sein, da er nur gewährt wird, wenn die Rrechnung in einem festgelegten Zeitraum gezahlt wird. Wird Skonto vom Rechnungsbetrag abgezogen, muss natürlich die Umsatzsteuer (und in der Folge der Vorsteuerabzug) berichtigt werden. Dafür ist m.W. aber keine "berichtige" Rechnung erforderlich. Die Berichtigung kann ohne Belegaustausch erfolgen. Sinngemäß gilt das auch für Rabatte, Boni o.ä. Da gibt es IIRC ein BMF-Schreiben zu, dass ich Dir gern raussuche, falls nötig.
Die Gewährung von Rabatten, Boni etc. kann durchaus auf unterschiedlichen Stufen erfolgen, eventuell in der Rechnung sogar nicht mal mehr auftauchen (da der Netto-Betrag schon den Rabatt berücksichtigt). Das Interesse, ob überhaupt ein Rabatt auf der Rechnung sichtbar ist, oder ob der stillwschweigend eingeräumt wird, kann durchaus unterschiedlich sein. Auch hier istr der Unternehmer gefragt, zu definieren.
Apropos Netto-Betrag: Der sollte in der Rechnung bitte immer auftauchen. Das ist für den Kunden wichtig, falls dieser vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Weitere sinnvolle Bestandteile einer Rechnung:
Name, Anschrift des Leistenden
Name, Anschrift des Empfangenden
Menge, Art, Umfang, Bezeichnung der Lieferung
Bezeichnung sonstiger Leistungen
Höhe des Entgelts (Netto-Betrag)
Der auf das Entgelt entfallende Umsatzsteuerbetrag
Steuernummer
Viele Grüße
Swen Wacker