flashnfantasy: Foren Betreiber Haftung

Gleich vorneweg - ich habe mit der Suchfunktion schon nach diesem Thema gesucht, aber ohne Erfolg.
Aber ich kann mir nicht vorstellen, daß es zu diesem Thema noch keinen Thread gibt - es ist einfach zu wichtig und zu weitreichend.
Falls es diesen Thread schon gibt, postet mir bitte den Link darauf.

Unten habe ich einen Artikel aus den Heise-Online-Ticker angehängt:
Demnach sind aller Betreiber von Foren, Blogs, Gästebüchern sogar von Chats verantwortlich für den Inhalt der Benutzer-Beiträge und können für den Aufruf zu einer Straftat genau so belangt werden wie derjenige, der den Beitrag postet.
Faktisch darf kein Beitrag ohne Kontrolle veröffentlicht werden.

Klar ist das erstmal eine verheerende Aussage, und für viele angebotene Dienste bedeutet das das Aus.
Unabhängig davon, daß ich jetzt auf die Revision hoffen, mache ich mir Gedanken um mein eigenes Forum:

  • jedes Mitglied verfügt über ein persönliches Gästebuch
  • es gibt in einer Galerie die Möglichkeit zu Userkommentaren
  • Forum (ganz normal)
  • Profil mit frei gestaltbaren Text + einbringen vom Links etc.

Meine Frage ist, welche Möglichkeiten habe ich, ein Forum relativ sicher zu kontrollieren.
Ich gehe mal davon aus, daß die Anzahl kritischer Inhalte minimal ist.

Und überhaupt, wie reagieren andere Forenbetreiber auf diese Meldung ?

Die ersten Ideen gehen hin zu einer Möglichkeit, jeden Beitrag zu melden, und auch Beiträge als OK zu kennzeichnen, um ein Spam-melden zu unterbinden (sowas habe ich zB bei den Galerie-Kommentaren).
Desweiteren der Einsatz von Moderatoren und ein Bewertungssystem.
Eventuell die Einführung eines Karmas (sowas kenne ich aus einer öffentlichen Bildergalerie, die ab einem bestimmten Karma, d.h. positive Bewertungen, Bilder eines Mitgliedes ohne weitere Kontrolle veröffentlicht) .

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Urteil: Heise haftet auch ohne Kenntnis für Forenbeiträge

Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.
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Im vorliegenden Fall sahen das Unternehmen Universal Boards und dessen Geschäftsführer Mario Dolzer ihre Rechte verletzt. Einzelne Forenteilnehmer hatten im Forum zu einem Bericht über die Geschäftspraktiken von Universal Boards ein Skript veröffentlicht, das geeignet sein soll, den Betrieb von Download-Services dieses Unternehmens zu gefährden. Dessen Rechtsanwalt Bernhard Syndikus verlangte daraufhin per Abmahnung vom Verlag, es zu unterlassen, "an der Verbreitung von 'Leserkommentaren' mitzuwirken, in denen wörtlich oder sinngemäß dazu aufgerufen wird, Dateien, insbesondere das Programm 'k.exe', so oft wie möglich von den Servern meiner Mandantschaft downzuloaden, um die Server meiner Mandanten 'in die Knie zu zwingen'".

Der Verlag löschte umgehend die genannten Forenbeiträge, gab aber die geforderte Verpflichtung nicht ab, da er seiner Auffassung nach nur bei Kenntnis der potenziell rechtswidrigen Beiträge handeln muss. Daraufhin erwirkte Universal Boards eine der Unterlassungsaufforderung entsprechende einstweilige Verfügung am Landgericht Hamburg. Den Widerspruch des Verlags gegen diese Verfügung wies das Gericht nach einstündiger mündlicher Verhandlung am vergangenen Freitag ab.

Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen. So wie der Verlag das Forum bisher betreibe, fordere er Rechtsverletzungen sogar potenziell heraus, betonte ein Richter. Es sei nicht hinnehmbar, dass "die in ihren Rechten Verletzten Ihnen hinterherrennen müssen". Den Einwand des Verlags, dass eine automatische Filterung erwiesenermaßen nicht funktioniere und eine manuelle Prüfung jedes Beitrags angesichts von über 200.000 Postings pro Monat schlicht nicht zu leisten sei, ließ die Kammer nicht gelten.

"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden.

Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir werden Foren schließen müssen, wenn einzelne Teilnehmer über die Stränge zu schlagen drohen, und können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. (hob/c't)

  1. Moin!

    Unten habe ich einen Artikel aus den Heise-Online-Ticker angehängt:
    Demnach sind aller Betreiber von Foren, Blogs, Gästebüchern sogar von Chats verantwortlich für den Inhalt der Benutzer-Beiträge und können für den Aufruf zu einer Straftat genau so belangt werden wie derjenige, der den Beitrag postet.

    Diese Sichtweise ist falsch. Das sagt sogar Heise nicht. Um _Straftaten_ geht es nicht.

    Der vorliegende Rechtsstreit ist kein Strafverfahren, sondern ein Zivilrechtsverfahren. Schon deshalb kann es nicht um Straftaten gehen.

    Außerdem ist:
    1. Das Urteil noch nicht rechtskräftig.
    2. Das Urteil sowieso nicht in der HAUPTSACHE ergangen, sondern im Widerspruchverfahren der einstweiligen Verfügung.
    3. Die schriftliche Begründung des Urteils steht noch aus.

    Bei allen Diskussionsversuchen kann man also wirklich nur raten, was das Gericht genau zur Begründung des Urteils gesagt haben könnte.

    Und genau deshalb möchte ich darum bitten, die Diskussion hier aufzuschieben, bis die Urteilsbegründung bekannt ist. Erst _dann_ kann man sich qualifiziert über die praxisferne Sichtweise des Gerichts aufregen - oder muß eingestehen, dass eventuell Troll-Anziehungspunkte wie das Heise-Forum doch stärker überwacht werden müssen. Wobei natürlich der weitere Rechtsweg immer noch offen steht, und sich die Sache weiter entwickelt.

    - Sven Rautenberg

    --
    My sssignature, my preciousssss!
    1. Hi Sven,

      wieso kann man denn hier trotz des "Antworten nicht möglich"-Bildes noch antworten?
      Bug nach einem Forums-Update o.ä.?

      gruß,
      wahsaga

      --
      /voodoo.css:
      #GeorgeWBush { position:absolute; bottom:-6ft; }
      1. Moin!

        wieso kann man denn hier trotz des "Antworten nicht möglich"-Bildes noch antworten?

        Das "Nicht antworten"-Bild steht nur vor dem ersten Posting. Und dort gehts auch nicht mehr.

        Bug nach einem Forums-Update o.ä.?

        Nein, Absicht. Kanalisierung eventueller thematisch orientierter Nachfragen.

        - Sven Rautenberg

        --
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