Aber was Deine Fallunterscheidung angeht, ja natürlich hast Du im Prinzip Recht, aber da man ja gleich sieht, dass das Ding punktsymetrisch zum Ursprung ist, kann man da schon etwas pragmatischer herangehen ;-)
Daniel,
Wenn man das sauber aufschreibt („aus Symmetriegründen gilt …“), ja. Aber ich glaube, die Suche nach einer stichhaltigen Formulierung ist aufwendiger als die Fallunterscheidung. ;-)
Live long and prosper,
Gunnar
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„Weisheit ist nicht das Ergebnis der Schulbildung, sondern des lebenslangen Versuchs, sie zu erwerben.“ (Albert Einstein)
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