/Steuer Reseller
Jojo
- recht
0 Sven Rautenberg0 Jojo0 Sven Rautenberg0 wahsaga
1 Siechfred
Hallo Leute
Habe wieder einmal eine Frage.
Zuerst mal ein paar Infos :
Mein Nachbar (16) und ich (17) programmieren ein Online-Game und haben uns vor ein paar Tagen einen Server gemietet.
Wir können über diesen Server als Reseller fungieren und somit anderen Leuten gegen einen von uns bestimmtes Entgeld ein kleines Webhosting Paket anbieten.
Da wir beide nicht volljährig sind, wirds wahrscheinlich sowieso schon n paar Probleme geben.
Nun stellt sich mir aber noch dazu die Frage, ob wir da nicht vielleicht mit dem Finanzamt oder irgendwelchen Behörden oder sonst was in Konflikt kommen wenn wir da Geld dafür bekommen.
Nur mal der Stichpunkt "Mehrwertsteuer".
Aber was müssen wir denn da beachten ?
P.S.: Das Archiv und Google haben leider nichts brauchbares ausgespuckt :-|
Moin!
Mein Nachbar (16) und ich (17) programmieren ein Online-Game und haben uns vor ein paar Tagen einen Server gemietet.
Wir können über diesen Server als Reseller fungieren und somit anderen Leuten gegen einen von uns bestimmtes Entgeld ein kleines Webhosting Paket anbieten.Da wir beide nicht volljährig sind, wirds wahrscheinlich sowieso schon n paar Probleme geben.
Richtig. Die volle Geschäftsfähigkeit hat man erst mit Volljährigkeit, eure Aktivität steht also unter dem Vorbehalt, dass eure Eltern das genehmigen. Das gilt zur Zeit insbesondere auch für den Servermietvertrag - euer Provider geht (ob wissentlich oder unwissentlich, kann dahingestellt bleiben, solange ihr korrekte Angaben beim Alter, soweit gefragt, gemacht habt) das Risiko ein, dass er einen unwirksamen Mietvertrag geschlossen hat - ohne eine Aussage der Eltern über die Genehmigung ist der Mietvertrag "schwebend unwirksam" und kann jederzeit ohne Frist von denen rückgängig gemacht werden.
Wenn ihr Webspace verkaufen wollt, dann ist das streng genommen eine auf Dauer und Gewinn ausgerichtete Tätigkeit, mithin also ein Gewerbe, die einen Gewerbeschein erfordert. Der Gewerbeschein wird Minderjährigen aber nur mit Sondergenehmigung der Eltern und wahrscheinlich noch mit Begutachtung eurer Eignung für eine Geschäftstätigkeit. Danach wärt ihr dann aber tatsächlich voll geschäftsfähig und voll verantwortlich.
Nun stellt sich mir aber noch dazu die Frage, ob wir da nicht vielleicht mit dem Finanzamt oder irgendwelchen Behörden oder sonst was in Konflikt kommen wenn wir da Geld dafür bekommen.
Mein Rat: Nutzt den Server, programmiert euer Spiel, und wartet einfach noch mindestens ein Jahr ab, bis ihr als Provider am Markt auftretet. In diesem Jahr lernt ihr dann sehr viel über Serveradministration, Buchhaltung und Steuerzahlung und seid dann besser vorbereitet für das Führen eines eigenen Unternehmens.
- Sven Rautenberg
Richtig. Die volle Geschäftsfähigkeit hat man erst mit Volljährigkeit, eure Aktivität steht also unter dem Vorbehalt, dass eure Eltern das genehmigen. Das gilt zur Zeit insbesondere auch für den Servermietvertrag - euer Provider geht (ob wissentlich oder unwissentlich, kann dahingestellt bleiben, solange ihr korrekte Angaben beim Alter, soweit gefragt, gemacht habt) das Risiko ein, dass er einen unwirksamen Mietvertrag geschlossen hat - ohne eine Aussage der Eltern über die Genehmigung ist der Mietvertrag "schwebend unwirksam" und kann jederzeit ohne Frist von denen rückgängig gemacht werden.
Klar... das haben wir abgeklärt ;)
Es ist so:
Wir haben den Server ... er is leider relativ teuer... ca. 20€ im Monat
Nun wollen wir uns n bissl das Ding finanzieren und einfach unseren Klassenkameraden oder so anbieten für 1-2€ auf unserem Server ein Webhosting-Paket zu mieten...
Im prinzip würden uns die halt einfach nur unterstützen...
Fragt sich halt, wie die das im Amt oder sonst wo wieder hindrehen :-|
Wenn ihr Webspace verkaufen wollt, dann ist das streng genommen eine auf Dauer und Gewinn ausgerichtete Tätigkeit, mithin also ein Gewerbe, die einen Gewerbeschein erfordert. Der Gewerbeschein wird Minderjährigen aber nur mit Sondergenehmigung der Eltern und wahrscheinlich noch mit Begutachtung eurer Eignung für eine Geschäftstätigkeit. Danach wärt ihr dann aber tatsächlich voll geschäftsfähig und voll verantwortlich.
Mein Rat: Nutzt den Server, programmiert euer Spiel, und wartet einfach noch mindestens ein Jahr ab, bis ihr als Provider am Markt auftretet. In diesem Jahr lernt ihr dann sehr viel über Serveradministration, Buchhaltung und Steuerzahlung und seid dann besser vorbereitet für das Führen eines eigenen Unternehmens.
Da hast du wahrscheinlich Recht ;)
Moin!
Es ist so:
Wir haben den Server ... er is leider relativ teuer... ca. 20€ im Monat
Nun wollen wir uns n bissl das Ding finanzieren und einfach unseren Klassenkameraden oder so anbieten für 1-2€ auf unserem Server ein Webhosting-Paket zu mieten...
Ich halte euer Vorhaben für etwas unüberlegt.
Ein Server zum Testen und Entwickeln von jeglicher Software kann auch zu Hause stehen und dort benutzt werden. Der kostet dann nur seinen Strom (gesponsort von den Eltern, vermute ich mal), und natürlich den Internetzugang, wenn man aus dem Internet drauf zugreifen soll. Mit DYNDNS ist grundsätzlich auch der namensbasierte Zugriff auf dynamische IPs möglich.
Ist die Software fertig oder zumindest in einem Beta-Stadium, wäre es sicherlich förderlich, würde sie auch auf "normalem" Webspace laufen, bei dem der Mieter nur "PHP und MySQL" kriegt, aber keinen kompletten Server.
Mit anderen Worten: Warum 20 Euro im Monat für etwas ausgeben, was man auch wesentlich günstiger kriegen könnte? :)
Im prinzip würden uns die halt einfach nur unterstützen...
Wäre das Spiel fertig und würde es wirklich richtig gut sein, würden die Kameraden vermutlich nur für die Teilnahme am Spiel schon einen Obulus zur Serverfinanzierung erbringen. Das klappt natürlich nicht am Anfang, wenn noch gar kein Spiel existiert. Deshalb richtet man sich zum Entwickeln eben zuhause einen Server ein...
- Sven Rautenberg
Hi Sven!
Deshalb richtet man sich zum Entwickeln eben zuhause einen Server ein...
Ein Teufelskreislauf. |scnr| ;-)
MfG H☼psel
Hallo Hopsel,
Deshalb richtet man sich zum Entwickeln eben zuhause einen Server ein...
Ein Teufelskreislauf. |scnr| ;-)
Wieso? Auch als Witz kann ich keinen Spaßwert in dieser deiner Aussage finden.
Sven hat hier vollkommen Recht. Erstmal zuhause üben. Dafür benötigt man auch kein DynDNS, sondern nur mindestens zwei Maschinen, um das "Internet" wirklichkeitsnah nachzubilden. Die ältere davon (ab 486 mit 2GB Festplatte und 64MB Speicher wirds wohl schon laufen) erzieht man zum [Linux-]Webserver. Die neuere Maschine (wird dann wohl irgendein Windows drauf sein) benutzt man eben als Arbeitsplatz. Mittels mehrerer Browser kann man sogar konkurrierenden Betrieb machen auf dem Webserver.
Und wenn man den Server nicht braucht, schaltet man ihn ab. Wenn er durchläuft könnten dafür schon leicht mal 15 Euro Stromkosten im Monat entstehen.
Ich rate den beiden, als erstes mal ein komplettes Verzeichnis aller möglichen Kosten aufzustellen. Dann werden sie sehen, dass 20 Euronen Miete im Monat nur ein Bruchteil der Betriebsausgaben ausmachen werden.
LG
Chris
Dann werden sie sehen, dass 20 Euronen Miete im Monat nur ein Bruchteil der Betriebsausgaben ausmachen werden.
Was kommt denn noch dazu, wenn das ein gemieteter Server bei zB 1&1 oder Strato ist ??
hi,
Es ist so:
Wir haben den Server ... er is leider relativ teuer... ca. 20€ im Monat
Nun wollen wir uns n bissl das Ding finanzieren und einfach unseren Klassenkameraden oder so anbieten für 1-2€ auf unserem Server ein Webhosting-Paket zu mieten...
Im prinzip würden uns die halt einfach nur unterstützen...
Dafür ist ein "eigenes Gewerbe" doch m.E. viel zu hoch gegriffen.
Zu sagen, macht es doch einfach "schwarz", wäre eine Möglichkeit - die ich hier aber natürlich nicht ergreifen möchte :-)
Die andere Möglichkeit: Tut euch doch zusammen, rein formell.
Ein halbes Dutzend Freunde, die "zusammen" einen Server mieten, und die Kosten untereinander aufteilen - ja nachdem entweder zu gleichen Teilen, oder gestaffelt nach der zu erwartenden anteiligen Nutzung.
Wer den dann administriert, wer Zugänge vergibt, etc. - das kann im Vorfeld abgeklärt werden.
Wenn ich euch gut versteht und Vertrauen da ist (du sprachst von Klassenameraden), dann braucht es für so etwas m.E. nicht mal einen Vertrag.
Also, mietet und nutzt die Kiste doch einfach "zusammen" - und spart euch den ganzen Aufwand mit Finanzamt, Gewerbe etc.
gruß,
wahsaga
Tag Jojo.
Aber was müssen wir denn da beachten ?
Und wieder ist es Zeit für etwas Eigenwerbung: Ich bin noch keine 18, will mich aber selbständig machen, geht das? (als Einstieg).
Siechfred
Hallo Siechfred,
Aber was müssen wir denn da beachten ?
Und wieder ist es Zeit für etwas Eigenwerbung: Ich bin noch keine 18, will mich aber selbständig machen, geht das? (als Einstieg).
es ist hier aber die Frage zu stellen, ob es wirklich ein guter Rat sit, sich selbstständig zu machen, also eine auf den Lebensunterhalt ausgerichtete Unternehmung zu gründen. Wenn dabei im Monat z.B. nur 100 Euro herauskommen, die dann ohnehin wieder für eigene Kosten ausgegeben werden, halte ich das Ganze für ein "Hobby". Ich kenne bisher kein Finanzamt und kein Ordnungsamt, das hier anderes vermuten möchte. Schließlich sind die dem Staat entstehenden Kosten für die Einrichtung und Überwachung eines "Gewerbebetriebes" erheblich höher als 100 Euro.
LG
Chris
Moin,
es ist hier aber die Frage zu stellen, ob es wirklich ein guter Rat sit, sich selbstständig zu machen, also eine auf den Lebensunterhalt ausgerichtete Unternehmung zu gründen. Wenn dabei im Monat z.B. nur 100 Euro herauskommen, die dann ohnehin wieder für eigene Kosten ausgegeben werden, halte ich das Ganze für ein "Hobby". Ich kenne bisher kein Finanzamt und kein Ordnungsamt, das hier anderes vermuten möchte. Schließlich sind die dem Staat entstehenden Kosten für die Einrichtung und Überwachung eines "Gewerbebetriebes" erheblich höher als 100 Euro.
Es bleibt hier die grundsätzliche Frage zu stellen ob eine auf eine Einahme erzielt werden soll.
Dies ist zu bejaen, auch wenn die Einnahme das Hobby finanzieren soll.
Also ist es zumindest beim Finanzamt anzuzeigen.
Das Finanzamt kennt auch nebenberuflich Selbständige.
Außerdem gibt es ein nicht unbeträchtliches Haftungsrisiko wenn man als Provider auftreten will.
Es ist also schon aus haftungsrechtlichen Gründen angebracht eine entsprechende Anmeldung und Eintragung vorzunehmen.
Ansonsten gilt wieder mal Dieter Nuhr, den du liegts schon wieder falsch.
TomIRL
Chris,
Ansonsten gilt wieder mal Dieter Nuhr,
dito.
LG
Chris
hi,
Ansonsten gilt wieder mal Dieter Nuhr,
dito.
Irgendwie scheint ihr beiden keine besonders konstruktive Gesprächsbasis mehr aufbauen zu können ...
gruß,
wahsaga
Irgendwie scheint ihr beiden keine besonders konstruktive Gesprächsbasis mehr aufbauen zu können ...
^^ lol
Der Satz war geil ;)
Aber wir werden es wahrscheinlich so aufziehen, wie es im anderen Strang bereits gepostet wurde:
Zusammen den Server finanzieren... und halt immer wieder neue mit aufnehmen.
Das sollte am wenigsten Papierkrieg verursachen, und wenn irgendein Rechtsanwalt o.ä. meint es wäre falsch, dann soll er uns eines Besseren belehren und uns sagen, wie wir es machen sollen ;)
Wir werden nun ein eigenes Konto einrichten, von dem dann der Server bezahlt wird. Das Konto wird evtl. auch als Spendenkonto (falls jemand uns unter die Arme greifen will ;) ) verwendet werden.
Es ist nur so, dass wir uns halt leider mit solchen Sachen absolut nicht auskennen. Somit wissen wir eben auch nich, was da zu beachten is... also Ausmaße etc.
Gruß Jojo
Tag Chris.
es ist hier aber die Frage zu stellen, ob es wirklich ein guter Rat sit, sich selbstständig zu machen, also eine auf den Lebensunterhalt ausgerichtete Unternehmung zu gründen.
Naja, es reicht eigentlich schon, wenn Erträge erwirtschaftet werden, die zum Bestreiten des Lebensunterhalts beitragen. Das können auch 50 EUR/Monat sein. Natürlich sollte man sich vorher Gedanken darüber machen, ob diese Möglichkeit gegeben ist.
Wenn dabei im Monat z.B. nur 100 Euro herauskommen, die dann ohnehin wieder für eigene Kosten ausgegeben werden, halte ich das Ganze für ein "Hobby".
Tja, das ist schwer einzuschätzen, dazu müsste sich der OP äußern. Und nicht alle Kosten darf man auch absetzen :-) Und wer sagt denn, dass sich das Vorhaben nicht zum Reißer entwickelt? Eine anfängliche Durststrecke (gepaart mit entsprechenden Verlusten) rechtfertigt keineswegs die Annahme, das Ganze sei Liebhaberei. Die Frage, welche hier zu stellen ist, ist die nach einem erzielbaren Totalüberschuss. In aller Regel bekommt man 3 Jahre Zeit, die Ernsthaftigkeit der Selbständigkeit glaubhaft zu machen.
Ich kenne bisher kein Finanzamt und kein Ordnungsamt, das hier anderes vermuten möchte.
Finanzämter sind in diesem Punkt sehr eigen, sie möchten die Entscheidung, ob Liebhaberei oder nicht, gern selber treffen. Deswegen halte ich grundsätzlich eine Anzeige der Tätigkeit wenigstens gegenüber dem Finanzamt für notwendig. Die Form ist dabei nicht so entscheidend. Meldet man ein Gewerbe an, kostet das hier rund 15 EUR, das Finanzamt meldet sich dann automatisch. Man kann aber auch den Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt formlos mitteilen (dann, wenn man denkt, Freiberufler zu sein). Und schließlich kann (und sollte) man die entsprechenden Erträge auch in der Jahressteuererklärung angeben, wenn es sich um sonstige Einkünfte handelt.
Schließlich sind die dem Staat entstehenden Kosten für die Einrichtung und Überwachung eines "Gewerbebetriebes" erheblich höher als 100 Euro.
Diese durchaus zutreffende Überlegung spielt in dem Zusammenhang keine Rolle.
Siechfred
Hallo.
Man kann aber auch den Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt formlos mitteilen (dann, wenn man denkt, Freiberufler zu sein).
Was hier wohl kaum der Fall sein dürfte.
MfG, at
Tachchen!
es ist hier aber die Frage zu stellen, ob es wirklich ein guter Rat sit, sich selbstständig zu machen, also eine auf den Lebensunterhalt ausgerichtete Unternehmung zu gründen.
Bedenke die Ausgangsfrage!
Ohne diese Konstruktion hat sich zumindest die Idee des minderjährigen
Resellers erledigt. Oder sollen die Jungs ständig schwebend unwirksame
Verträge schließen und dann allabendlich bei beiden Elternpaaren
Genehmigungen für jedes einzelne Rechtsgeschäft einholen? ;-)
Gruß
Die schwarze Piste
Hallo,
Ohne diese Konstruktion hat sich zumindest die Idee des minderjährigen
Resellers erledigt. Oder sollen die Jungs ständig schwebend unwirksame
Verträge schließen und dann allabendlich bei beiden Elternpaaren
Genehmigungen für jedes einzelne Rechtsgeschäft einholen? ;-)
Nun wird das Ganze sicherlich größtenteils in den Bereich der "Taschengeldgeschäfte" fallen. Man wird in diesem Falle das geschriebene Recht und das gelebte durchaus getrennt betrachten müssen. Das geht auch an TomIRL, der mir mit seinem Absolutheitsanspruch ein wenig auf den Keks geht :-)
Soll er doch mal probehalber drei Finanazämter anschreiben, und die Sachlage erläutern. Ich wette darauf, dass keines von denen auf einer (steuerlichen) Gewerbegründung besteht.
LG
Chris