Hallo Martin,
Wir sprechen hier definitiv nicht von Software-Patenten.
Warum nicht? Das Verfahren selbst ist doch bloß MathematikEben. Und _darauf_ hat die FHG seit 1995 das Patent.
Na und? Mathematik ist auch nicht patentierbar, genausowenig wie Software. Zumindest hier in Europa und zumindest noch nicht. Siehe: http://transpatent.com/archiv/461epue/v004-3.html#52 (Übereinkommen über die Erteilung Europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen), Artikel 52).
Ja, ich weiß, das Frauenhofer Institut und das europäische Patentamt legen das anders aus, aber der Text ist eigentlich ziemlich eindeutig.
Aber der FHG geht es in ihrem Patent eben nicht um eine konkrete Realisierung, sondern um das reine Verfahren, so wie auch in der Pharma- und Chemieindustrie viele Verfahren patentrechtlich geschützt sind, ohne darauf einzugehen, wie diese Verfahren konkret realisiert werden können.
Um jetzt mal ein klassisches Software-Patent als Beispiel zu nehmen: Das Amazon-1-Click-Patent. Du stimmst mir doch zu, dass das in die Schublade Softwarepatente fällt, oder? (ich will jetzt mal nicht über Prior Art oder Erfindungshöhe diskutieren, nehmen wir mal an, das Patent wäre in dieser Hinsicht gültig) Was beschreibt dieses Patent? Natürlich auch keine konkrete Realisierung, sondern ein Verfahren (man klickt genau einmal und die Sache ist bestellt). Konkrete Realisierungen werden doch bereits durch das Urheberrecht geschützt und in der Frage um Softwarepatente geht's auch nicht um konkreten Sourcecode, sondern um ebensolche Verfahren.
[...] sondern bloß, dass sie nicht anwendbar sind, wenn es um reine Software geht. Zumindest noch nicht.
Noch nicht? Tja, das Fraunhofer-Patent auf MPEG-2 ist 10 Jahre alt...
Wie gesagt: ich halte mich an die gesetzlichen Regelungen, nicht an die Interpretation des europäischen Patentamts. Und die besagt ganz klar, dass »mathematische Methoden« sowie »Programme für Datenverarbeitungsanlagen« nicht »[a]ls Erfindungen [...] angesehen« werden. (Art. 52, Abs. 2)
Insofern bin ich der Auffassung, dass das Frauenhofer-Institut das Patent in Europa *theoretisch* nur gegenüber Chipherstellern, nicht jedoch gegenüber Softwareherstellern durchsetzen könnte. Praktisch mag das anders aussehen, ja.
Viele Grüße,
Christian