snorri: Rechtliches zu Sound-Loops

Hallo!

Mal ne ganz andere Frage als meine üblichen CSS-Problemchen: Ich habe die Feiertage genutzt, um mich endlich mal an ein Flash-Game zu machen. Läuft schon ganz gut, aber damit es richtig gut kommt, muss natürlich ein fetziger Track im Hintergrund laufen. Also nach "free loops" gegoogelt und beispielsweise diese Seite gefunden: http://www.flashkit.com/loops

Die Auswahl ist riesig, aber wie frei sind diese Sachen eigentlich WIRKLICH verwendbar? Klar, wenn der Musiker seine Sachen da reinstellt und "Freeware" oder "Linkware" dranschreibt, ist alles klar -- aber woher weiss ich, dass das wirklich der Inhaber der Rechte ist, der das behauptet?

Extrembeispiel: Da sind ein paar einfach gesampelte und zu Loops verarbeitete Metallica-Riffs dabei. Metallica ist ja bekannt dafür, dass sie es nicht gerne sehen, wenn ihre Werke so einfach verwendet werden. Ich kann mir nicht recht vorstellen, dass ich diese Loops einfach so verwenden und beispielsweise sogar auf einer kommerziellen Seite verwenden darf, nur weil der Mensch, der das gesampelt hat, mir das freundlicherweise erlaubt.

Wisst Ihr mehr darüber?

-- snorri

  1. Hallo snorri,

    meiner Erfahrung nach, siehst Du das dem Grunde nach alles richtig. Mir ist so, als wenn Musiken einer ganz kurzen Länge rechtefrei sein könnten, aber evtl. nur Gema-Frei, nicht Copyright frei. Sollte es Dich vom Grundsatz interessieren (von wegen commerzielle Verwendung), wäre die GEMA eine Adresse, bei der Du nachfragen könntest. Schick doch den Loop einfach hin und frag, ob Sie daran Rechte geltend machen;

    An mehr Infos interessiert, falls Du sie findest.

    Frankx

    1. Hallo.

      Mir ist so, als wenn Musiken einer ganz kurzen Länge rechtefrei sein könnten, aber evtl. nur Gema-Frei, nicht Copyright frei.

      Die Länge, insbesondere bei Schleifen, ist nicht ausschlaggebend für kommerzielle Verwertbarkeit. Ob diese Verwertung über eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA oder anderweitig vorgenommen wird, obliegt dem Urheber.

      Sollte es Dich vom Grundsatz interessieren (von wegen commerzielle Verwendung), wäre die GEMA eine Adresse, bei der Du nachfragen könntest.

      Von der ist aber keine neutrale Beratung zu erwarten.

      Schick doch den Loop einfach hin und frag, ob Sie daran Rechte geltend machen;

      Der war gut, den muss ich mir merken.
      MfG, at

      1. Hallo,

        Die Länge, insbesondere bei Schleifen, ist nicht ausschlaggebend für kommerzielle Verwertbarkeit. Ob diese Verwertung über eine Verwertungsgesellschaft wie die GEMA oder anderweitig vorgenommen wird, obliegt dem Urheber.

        Jap, was ich meinte war das "Zitieren" von Kompositionselementen in eigenen Stücken, also Melodielinien o.ä.; dort meine ich hätte ich mal was von einer Längenangabe gehört.

        Von der ist aber keine neutrale Beratung zu erwarten.

        Neutrale Beratung nicht: Die GEMA sagt Dir, ob sie die Rechte des Künstlers vertritt oder nicht. Wenn nicht, weißt Du schon mal, dass er zumindest nicht bei der GEMA ist. Das ist ja schon ein Unterschied, ob die GEMA an Deiner Tür anklopft, weil sie meint, Du würdest Rechte verletzten oder eine Komponistin herself.

        Schick doch den Loop einfach hin und frag, ob Sie daran Rechte geltend machen;

        Der war gut, den muss ich mir merken.

        Dank, find ich auch lustig die Idee, ernst gemeint ist sie trotzdem.

        Gruß, Frankx

        1. Hallo.

          Jap, was ich meinte war das "Zitieren" von Kompositionselementen in eigenen Stücken, also Melodielinien o.ä.; dort meine ich hätte ich mal was von einer Längenangabe gehört.

          Ohne auf den eigentlichen Punkt einzugehen, da ich deine Information nicht verifizieren und logischerweise auch nicht falsifizieren kann: Auf eine derart vage Ahnung hin solltest weder du dich zu etwas entschließen, noch anderen zu etwas raten.

          Neutrale Beratung nicht: Die GEMA sagt Dir, ob sie die Rechte des Künstlers vertritt oder nicht. Wenn nicht, weißt Du schon mal, dass er zumindest nicht bei der GEMA ist. Das ist ja schon ein Unterschied, ob die GEMA an Deiner Tür anklopft, weil sie meint, Du würdest Rechte verletzten oder eine Komponistin herself.

          Wenn das Stück aber gar nicht von dem "Künstler" stammt, unter dessen Namen es im Internet verfügbar ist, nutzt dir diese Information exakt gar nichts.

          Schick doch den Loop einfach hin und frag, ob Sie daran Rechte geltend machen;

          Der war gut, den muss ich mir merken.

          Dank, find ich auch lustig die Idee, ernst gemeint ist sie trotzdem.

          Dann glaubst du wirklich, dort säße jemand, der einen beliebigen Klangschnipsel zweifelsfrei identifizieren und eine rechtlich relevante Aussage dazu tätigen kann, will und darf? -- Dein Loop in Gottes Ohr.
          MfG, at