at: Rechtliches zu Sound-Loops

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Hallo.

Jap, was ich meinte war das "Zitieren" von Kompositionselementen in eigenen Stücken, also Melodielinien o.ä.; dort meine ich hätte ich mal was von einer Längenangabe gehört.

Ohne auf den eigentlichen Punkt einzugehen, da ich deine Information nicht verifizieren und logischerweise auch nicht falsifizieren kann: Auf eine derart vage Ahnung hin solltest weder du dich zu etwas entschließen, noch anderen zu etwas raten.

Neutrale Beratung nicht: Die GEMA sagt Dir, ob sie die Rechte des Künstlers vertritt oder nicht. Wenn nicht, weißt Du schon mal, dass er zumindest nicht bei der GEMA ist. Das ist ja schon ein Unterschied, ob die GEMA an Deiner Tür anklopft, weil sie meint, Du würdest Rechte verletzten oder eine Komponistin herself.

Wenn das Stück aber gar nicht von dem "Künstler" stammt, unter dessen Namen es im Internet verfügbar ist, nutzt dir diese Information exakt gar nichts.

Schick doch den Loop einfach hin und frag, ob Sie daran Rechte geltend machen;

Der war gut, den muss ich mir merken.

Dank, find ich auch lustig die Idee, ernst gemeint ist sie trotzdem.

Dann glaubst du wirklich, dort säße jemand, der einen beliebigen Klangschnipsel zweifelsfrei identifizieren und eine rechtlich relevante Aussage dazu tätigen kann, will und darf? -- Dein Loop in Gottes Ohr.
MfG, at