Frage zu AGB und Haftungsausschluß
Klaus
- sonstiges
Hallo,
wie das Thema ja schon sagt sind AGB und Haftungsausschluß das gleiche oder sind das zwei verschiede Sachen?
Gruß Klaus
Moin,
Hallo,
wie das Thema ja schon sagt sind AGB und Haftungsausschluß das gleiche oder sind das zwei verschiede Sachen?
Was meinst Du mit Haftungsausschluß?
Du kannst Dich bei gewissen Dingen einer Haftung nur schwer und so gut wie gar nicht wirksam entziehen.
AGB sollten von einem halbwegs kompetenten Rechtsanwalt helfen lassen.
TomIRL
Hallo Klaus,
wie das Thema ja schon sagt sind AGB und Haftungsausschluß das gleiche oder sind das zwei verschiede Sachen?
Ein Haftungsausschluss ist einfach nur eine Erklärung, die irgendwo im Vertrag oder in den AGB vorkommen kann, die Dich von der Haftung bei bestimmten Dingen befreit, sofern dies überhaupt gesetzlich zulässig ist (bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist dies beispielsweise nicht möglich, genaueres kann Dir sicherlich ein Anwalt erählen).
Auf einigen Webseiten findet man ferner einen Haftungsausschluss bezüglich externer Links - dies ist jedoch absoluter Humbug, man kann sich der Haftung für gesetzte Links nicht entziehen - allerdings sind die gesetzlichen Regelungen in dieser Hinsicht vernünftig [1]: Du haftest nur dann für einen Link, wenn Du von seiner Ungesetzmäßigkeit wußtest. Wenn Du also einen Link auf eine Kochrezeptseite setzt und in der Zwischenzeit wird die Domain frei und ein dubioser Anbieter schnappt sich diese und veröffentlicht hinterher etwas illegales dort, dann haftest Du nur dann, wenn Du davon weißt; d.h. sobald Du davon in Kenntnis gesetzt wirst, musst Du den Link unverzüglich entfernen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind eine Reihe von Bestimmungen, die eine Firma genauso gut in ihre Verträge reinschreiben könnte, die jedoch für alle Verträge gleich sein sollen, weswegen man sie "auslagert". Beim Vertragsabschluss muss die Firma den Kunden auf die AGB hingewiesen haben, da diese sonst *nicht* Teil des Vertrages sind. Das BGB und andere Gesetze setzen hier natürlich auch Grenzen, was denn so alles in den AGB drin stehen darf - bspw. darf ein Händler das Widerrufsrecht aus dem Fernabsatzgesetz (Privatkunden dürfen innerhalb von 14 Tagen ohne Nennung von Gründen Waren zurückschicken, die sie bestellt haben) nicht pauschal außer Kraft setzen, sondern höchstens für bestimmte Artikel (Sonderanfertigungen für den Kunden o.ä.).
Viele Grüße,
Christian
[1] Das »vernünftig« bezieht sich jetzt nur auf die Haftung an sich, nicht auf die Klassifizierung, was für Links illegal sind oder nicht (siehe Heise vs. Musikindustrie bzgl. dieser Kopiersoftware).