Hallo Robert,
welches ominöse Gesetz soll dich noch mal zum kennzeichnen externer Links zwingen?
§ 1 des vorauseilenden Gehorsams-Gesetz. ;-)
Der Unterschied ist ja der, dass für interne Links du verantwortlich bist, während das bei externen Links im Allgemeinen nicht der Fall sein dürfte
So kann man sich irren.
http://schneegans.de/web/distanzierung-von-links/
http://jendryschik.de/misc/disclaimer
Grüße
Roland