Hallo,
äh, das ist aber nicht der einzige Satz, den ich geschrieben habe,
;-) nein, aber so wie es verstanden habe war die Frage doch, ob man einen Auftrag annehmen "soll/kann", auch wenn man das Tun des Auftraggebers als unmoralisch ansieht. Wenn ich es als moralisch nicht verwerflich ansehe, also:
Solange du nichts unmoralisches tust
und es keine strafrechtliche Bedenken gibt
du dich nicht Strafrechtlich belasten läßt
erübrigt sich ja das Problem eh. Dann sollte man "bei eigenem Bedarf" annehmen oder Beruf wechseln.
Gebe aber gerne zu, das ich nach neuerlichem lesen des Ausgangsposting keine moralische Wertung des Ausgangsposterst mehr entdecken konnte ;-) (Hat der bestimmt mittels Forums-Hack gelöscht, der Schlingel....)
Chräcker