Cybaer: Begriff des Urhebers eines Werkes usw.

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Hi,

Für Musik gelten andere Regeln als für Filme oder sonstige Werke.
Soweit kann ich noch lesen ;-)

? Wo sind denn die Rechte zw. Musik und Film unterschiedlich?

Nur inwieweit muss ich ein neues Werk selber erstellen, dass es als "freie Verwendung" eines vorhandenen gilt?

Du mußt die dafür notwendige "geistige Schöpfungshöhe" erreichen. Also entweder das Bild so verfremden, daß der Ursprung nicht mehr ersichtlich ist, oder in einen neuen Sinnzusammenhang stellen (Collage).

Wenn ich ein Gemälde eines noch lebenden Urhebers (dessen Rechte noch gelten) abfotografiere, was ist dann?

Die Kopie eines geschützten Werkes.

Gruß, Cybaer

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