Tom: Rechnung in Papierform: Gebühren zulässig?

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Hello,

Seitdem versuchen es einige andersrum.
Normale Rechnung ist im (leicht erhöhten) Preis inbegriffen.
Wer auf die Papierrechnung verzichtet, bekommt einen Rabatt ...

Trotzdem muss eine Gesamtrechnung im Original aus Sicht des Rechnungsempfängers mindestens einmal im Jahr erstellt werden. Aus dieser müssen dann alle "Abschlagsanforderungen" nachvollziehbar aufgeführt werden. Und aus Sicht des leistenden Unternehmers muss "ordnungsgemäße Rechnung" spätestens 1/2 Jahr nach Erbringen der Leistung gestellt sein, sonst macht er sich nach den Bestimmungen des Steuerrechts _strafbar_. Unter "ordnungsgemäß" bezeichnet man immer noch die "normale Papierform", Weder Fax, noch eMail ist zulässig, Ausnahme mit amtlich anerkanntem Zertifikat.

Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de

Tom

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