Programmierer / Software / Besitzer / Rechtliches
Kadir_
- software
Hallo!
Hab gerade was entwickelt und wollte nur wissen:
Ich bin selber Softwareentwickler und bin irgendwo beschäftigt.
Ich habe ein Programm für die Fa. entwickelt.
Ich bin zwar der geistige Besitzer der Software, aber hab ich denn auch alle Rechte an meinem Programm?
Was ist wenn ich dabei auf Hilfsmittel (andere Software, Hardware) usw. angewiesen war? Ohne die "Unterstützung" der Firma könnte ich es ja gar nicht entwickeln und ohne mich gehts auch nicht :-)
Hab ich das Recht, meine Software nur für mich zu beanspruchen? So auf die Art "das hab ich entwickelt und jetzt müsst ihr Lizenz an mich zahlen"? Wie siehts mit Geschäftsgeheimnissen aus?
Hat jemand Infos/Linx hierzu?
Vom gesetzlichen her usw.
hi,
Ich bin selber Softwareentwickler und bin irgendwo beschäftigt.
Ich habe ein Programm für die Fa. entwickelt.
Ich bin zwar der geistige Besitzer der Software, aber hab ich denn auch alle Rechte an meinem Programm?
das sollte eigentlich in deinem arbeitsvertrag geregelt sein.
gruß,
wahsaga
Hi,
Software zählt als Schriftwerk, ist also vergleichbar mit einer Zeitung...
Frage: Du bist festangestellter Autor einer großen Zeitung, schreibst während deiner Arbeitszeit also Artikel. Hast du irgendwelche Rechte dran???
E7
N'Obend
Frage: Du bist festangestellter Autor einer großen Zeitung, schreibst während deiner Arbeitszeit also Artikel. Hast du irgendwelche Rechte dran???
Ja, das Urheberrecht. Das wirst du in Deutschland Zeit deines Lebens nicht mehr los.
Bei den Verwertungsrechten sicht das natürlich anders aus.
Tschö,
dbenzhuser
Hi,
Ja, das Urheberrecht. Das wirst du in Deutschland Zeit deines Lebens nicht mehr los.
Nicht für alle urheberrechtlich geschützten Dinge gilt: "Geschützt bis 70 Jahre nach Tod des Urhebers"!
Insbesondere bei schriftlichen Arbeiten gibt es mehrere Abstufungen. Die kürzeren Ablauffristen beginnen dann auch nicht mit dem Tod des Urhebers, sondern bereits mit der Veröffentlichung.
Aber das nur ebenbei - für Software gilt das nicht.
Gruß, Cybaer
Hi,
Aber das nur ebenbei - für Software gilt das nicht.
genauso wie bei Büchern - die darfst du auch nicht komplett kopieren und weiterverkaufen.
Aber mein Beispiel sollte sich eher auf die Tatsache beziehen, dass hier im Auftrag eines Arbeitgeber entwickelt wird... Auch ein Programmierer von M$, der an WinXP mitgearbeitet hat, kann nicht verhindern, dass das System auf immer und ewig verkauft wird...
E7
hi,
Auch ein Programmierer von M$, der an WinXP mitgearbeitet hat, kann nicht verhindern, dass das System auf immer und ewig verkauft wird...
doch, er braucht nur nach und nach seine schwachstellen (unter pseudonym) veröffentlichen - dann will es irgendwann gar keiner mehr kaufen.
gruß,
wahsaga
Hello,
Auch ein Programmierer von M$, der an WinXP mitgearbeitet hat, kann nicht verhindern, dass das System auf immer und ewig verkauft wird...
doch, er braucht nur nach und nach seine schwachstellen (unter pseudonym) veröffentlichen - dann will es irgendwann gar keiner mehr kaufen.
irgendwie habe ich vorhin auch daran gedacht. Aber das wäre ja kriminell...
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi,
Aber das nur ebenbei - für Software gilt das nicht.
genauso wie bei Büchern - die darfst du auch nicht komplett kopieren und weiterverkaufen.
Darum ging es zwar gar nicht mehr (;-)), aber auch Bücher & Software sind zwei vollkommen getrennte Paar Schuhe. ;-)
Bücher dürfen z.B. komplett kopiert werden, wenn sie 2 Jahre lang nicht mehr gehandelt wurden ("vergriffen" sind).
Und natürlich darf man bei keinerlei urheberrechtlich geschützen Werken Kopien ohne Erlaubnis weiterverkaufen - weder komplett, noch teilweise. :)
Gruß, Cybaer
Hello,
Bücher dürfen z.B. komplett kopiert werden, wenn sie 2 Jahre lang nicht mehr gehandelt wurden ("vergriffen" sind).
Welcher § des Urheberrechts ist das?
Das sollte für Software dann auch eingeführt werden!
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hi,
Welcher § des Urheberrechts ist das?
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
4b)
Das sollte für Software dann auch eingeführt werden!
:) Sehe ich auch so. Na ja, 5 oder 10 Jahre wären zumindest OK - schon wegen der uralten Spiele. :-))
Gruß, Cybaer
Hi,
Welcher § des Urheberrechts ist das?
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
4b)
Das sollte für Software dann auch eingeführt werden!
mmmhh... Software ist ja relativ ähnlich...
:) Sehe ich auch so. Na ja, 5 oder 10 Jahre wären zumindest OK - schon wegen der uralten Spiele. :-))
oder wegen Windows95? Oder NT 4.0 (bzw. 3.*)? Oder Photoshop 3.*?
E7
Hello,
oder wegen Windows95? Oder NT 4.0 (bzw. 3.*)? Oder Photoshop 3.*?
Oder Designer 4.0, der noch einen wirklich guten Vektorisierer eingebaut hatte.
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hello,
siehe https://forum.selfhtml.org/?t=101880&m=626022
und http://transpatent.com/gesetze/urhg.html
Wenn Du für diese Arbeit angestellt und bezahlt wirst, gehen sämtliche "normalen" Rechte an die Firma über. Sollte Dir dabei aber der große Wurf gelingen und die Firma mehr Kohle damit verdienen, als es üblich wäre, dann kannst Du ggf. Neuberechnung der Vergütung verlangen.
Außerdem könnte ggf. das Arbeitnehmer-Erfinderrecht noch interessant werden.
http://transpatent.com/ra_krieger/arberfin.html
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom