Hi,
Welcher § des Urheberrechts ist das?
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
4b)
Das sollte für Software dann auch eingeführt werden!
:) Sehe ich auch so. Na ja, 5 oder 10 Jahre wären zumindest OK - schon wegen der uralten Spiele. :-))
Gruß, Cybaer
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