Hi,
Welcher § des Urheberrechts ist das?
§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
4b)
Das sollte für Software dann auch eingeführt werden!
mmmhh... Software ist ja relativ ähnlich...
:) Sehe ich auch so. Na ja, 5 oder 10 Jahre wären zumindest OK - schon wegen der uralten Spiele. :-))
oder wegen Windows95? Oder NT 4.0 (bzw. 3.*)? Oder Photoshop 3.*?
E7