Zur Erinnerung: Fernabsatz
Tom
- recht
0 XaraX0 Sven Rautenberg
Hello,
wen es interessiert: hier eine Erinnerung der IHK Hannover betreffs Rücksendekosten beim Fernabsatz
http://www.hannover.ihk.de/xrechtsi/re_wirt/050120_50100_hh_versandhandel.htm
Harzliche Grüße aus http://www.annerschbarrich.de
Tom
Hallo Tom,
ganz liebes DANKE für die auch von mir verpennte Änderung! Da werden sich einige freun :)
Gruß aus Berlin!
eddi
Moin!
wen es interessiert: hier eine Erinnerung der IHK Hannover betreffs Rücksendekosten beim Fernabsatz
http://www.hannover.ihk.de/xrechtsi/re_wirt/050120_50100_hh_versandhandel.htm
Die dort gemachte Aussage ist falsch. Die Rücksendekosten für Warenwerte unter 40 Euro mußte der Kunde ggf. (dann, wenn der Anbieter es so wollte - er könnte ja auch kundenfreundlich sein, man schaue in die AGB) schon seit Bestehen des Fernabsatzgesetzes (jetzt im BGB enthalten) selbst tragen.
Geändert hat sich, dass man die Rücksendekosten als Käufer ggf. künftig auch dann tragen muß, wenn es sich um Warenwerte über 40 Euro handelt.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/54009
- Sven Rautenberg