Sven Rautenberg: Zur Erinnerung: Fernabsatz

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Moin!

wen es interessiert: hier eine Erinnerung der IHK Hannover betreffs Rücksendekosten beim Fernabsatz

http://www.hannover.ihk.de/xrechtsi/re_wirt/050120_50100_hh_versandhandel.htm

Die dort gemachte Aussage ist falsch. Die Rücksendekosten für Warenwerte unter 40 Euro mußte der Kunde ggf. (dann, wenn der Anbieter es so wollte - er könnte ja auch kundenfreundlich sein, man schaue in die AGB) schon seit Bestehen des Fernabsatzgesetzes (jetzt im BGB enthalten) selbst tragen.

Geändert hat sich, dass man die Rücksendekosten als Käufer ggf. künftig auch dann tragen muß, wenn es sich um Warenwerte über 40 Euro handelt.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/54009

- Sven Rautenberg