Ording: Copyright von Stadtplan verletzt.

Hallo zusammen.

Ich habe mich vor einer ganzen weile mal daran gemacht eine Homepage für unseren Bäckerladen zu machen. Ist eine kleine Homepage aber immer hin, unteranderem habe ich dort den Punkt Anfahrt wo ich einmal dieses freie Routenplaner Modul von web.de eingeblendet habe und ich damals bei Google einfach den Namen unserer Stadt und Stadtplan eingegeben , dort ein Stadtplan jpg bekommen und dieses auch auf die Seite drauf gemacht. Nun ist uns vor kurzem ein Brief ins Haus geflattert das wir das sofort runter nehmen müßen oder dafür eine Lizenz im Wert von 600 € zahlen müßen.

Haben das Bild natürlich sofort von der Seite genommen und denen das auch geschrieben.

Nun kam nochmal ein Brief das die trotzdem eine Strafe von 1000€ von uns haben wollen.Mit einer Frist von 8 Tagen zu überweisen.

Kann soetwas denn sein? Können die einfach 1000€ für ein 400x500 Pixel großes jpg nehmen? Hatte auf das Bild auch selber einen Pfeil gemalt wo es zu unserer Bäckerei geht.

Ok unten in der Ecke war ein kleines Zeichen, was ich aber nicht erkennen konnte und die sagen das wäre deren Logo.

Was soll ich denn da jetzt machen, währe nett wenn mir einer ein paar Tipps gibt. Mir ist mitlerweile schon klar das es ein Fehler war, wußte das aber nicht und ich kann die geforderte Summe absolut nicht nachvollziehen.

Gruß
Ording

  1. Ganz klar: du hast das Recht verletzt. Das hat die Firma auch erkannt.

    Nur - 1000 Euronen???? Muss das wirklich sein? Wäre es dann nicht besser gewesen, die 600 Euro zu zahlen, und das Bild auf der Seite zu lassen?

    Ich finde, die Firma übertreibt maßlos. Das darfst du denen auch gerne schreiben.

    Ist das ein große Firma, oder eher ein kleiner Betrieb? Wenn sie groß ist, dann ist es verständlich, dass die sowas ernst nehmen und dann auch im Geld keine Grenzen kennen.

    1. Ganz klar: du hast das Recht verletzt. Das hat die Firma auch erkannt.

      Jupp, das weiß ich leider auch.

      Ist von der Seite www.stadtplan.net, hab mir das dort auf der Seite auch mal durchgelesen (blöderweise erst jetzt) und das klingt schon alles sehr hart formuliert.

      Oh mann, ich kann es kaum glauben, die Seite haben vielleicht 500 Leute in den 3 Jahren gesehen und dann soetwas.

      1. Hallo,

        Ist von der Seite www.stadtplan.net,

        Diese Stadtplandienst sind dagegen schon gewissermaßen immunisiert. Die Betreiberfirma unserer sensationellen Autobahn-LKW-Maut, das Toll Collect-Konsortium, hat von einem sehr ähnlichen Dienst auch die Karten stibitzt.

        ([http://www.wams.de/data/2004/08/29/325390.html@title=WamS] und [http://www.heise.de/newsticker/meldung/50473@title=Heise])

        Dem Konsortiom droht aber ein Ordnungsgeld von bis zu 250000 Euro - für 200 MB. Im Verhältnis wärst du also für deine nur wenige KB-große Datei zu hoch bestraft.

        Gruß
        Lachgas

        --
        Keine Verbesserung ist zu klein oder geringfügig, als dass man sie nicht durchführen sollte. (Adorno)
        1. Hallo,

          (WamS und Heise)

          Die Schule hat mich ganz verwirrt, sorry.

          Gruß
          Lachgas

          --
          Keine Verbesserung ist zu klein oder geringfügig, als dass man sie nicht durchführen sollte. (Adorno)
  2. Hallo Ording,

    Haben das Bild natürlich sofort von der Seite genommen und denen das auch geschrieben.

    Schonmal sehr gut.

    Nun kam nochmal ein Brief das die trotzdem eine Strafe von 1000€ von uns haben wollen.Mit einer Frist von 8 Tagen zu überweisen.

    Kann soetwas denn sein? Können die einfach 1000€ für ein 400x500 Pixel großes jpg nehmen?

    Solche Beträge sind bei so etwas durchaus üblich. Nachdem die Summe nicht unerheblich ist, würde ich an Deiner Stelle einen Rechtsanwalt konsultieren. Allerdings: nachdem Du ja den Fehler gemacht hast, wirst Du zwangsläufig auf den RA-Kosten sitzenbleiben. Vielleicht kann der Rechtsanwalt aber den Betrag für Dich etwas drücken. Ob das in diesem konkreten Fall geht, wird er Dir allerdings nur sagen dürfen, sobald Du ihn bezahlt hast. Du hast also 3 Möglichkeiten:

    - Du zahlst die 1000 Euro und gut ist.
     - Du holst Dir einen Rechtsanwalt für x Euro. Damit kann dann folgendes
       passieren:
         * Wenn Du Pech hast, bleibst Du auf den 1000 Euro sitzen und zusätzlich
           auf den x Euro für den Rechtsanwalt.
         * Der Rechtsanwalt drückt die Strafe auf unter 1000 Euro, Du
           blechst jedoch mit den RA-Kosten zusammen immer noch über 1000 Euro.
         * Der Rechtsanwalt drückt die Strafe auf weit unter 1000 Euro, Du zahlst
           dann also weniger.
         * Der Rechtsanwalt findet eine Möglichkeit, die Strafe ganz abzuwenden
           (unwarscheinlich), Du zahlst ausschließlich die RA-Kosten.
     - Du ignorierst diesen Brief (ACHTUNG: Das würde _ich_ auf _keinen_ Fall
       tun). Dann kann folgendes passieren:
         * Du hast _sehr_ viel Glück (*extrem* unwarscheinlich) und es passiert
           nichts weiter, Du zahlst 0 Euro.
         * Du wirst verklagt und zahlst die 1000 Euro + Gerichtskosten + evtl.
           Rechtsanwaltskosten (falls dann Du dort einen nimmst, was Dir
            spätestens dann geraten sie).

    Ich weiß nicht, was ein Rechtsanwalt für eine Rechtsberatung verlangt, allerdings dürfte der Betrag nicht unter 100 Euro liegen.

    Viele Grüße,
    Christian

    1. Hi Christian,

      Nun kam nochmal ein Brief das die trotzdem eine Strafe von 1000€ von uns haben wollen.Mit einer Frist von 8 Tagen zu überweisen.

      Nur zur Ergänzung: "Strafen" können Prvatleute nicht verhängen.

      ..., würde ich an Deiner Stelle einen Rechtsanwalt konsultieren. Allerdings: nachdem Du ja den Fehler gemacht hast, wirst Du zwangsläufig auf den RA-Kosten sitzenbleiben. Vielleicht kann der Rechtsanwalt aber den Betrag für Dich etwas drücken.

      Das ist sehr wahrscheinlich, wenn es sich um eine Abmahngebühr handelt.

      Ich weiß nicht, was ein Rechtsanwalt für eine Rechtsberatung verlangt, ....

      Sicher kann man hier einen Fixbetrag ausmachen, der Streitwert ist ja gering.

      Viele Grüße
      Mathias Bigge

      1. Hi,

        Ich weiß nicht, was ein Rechtsanwalt für eine Rechtsberatung verlangt, ....
        Sicher kann man hier einen Fixbetrag ausmachen, der Streitwert ist ja gering.

        Der geringe Streitwert kann aber auch die Auswahl des Rechtsanwalts erschweren - denn dessen Gebühr hängt ja auch vom Streitwert ab, und bei den paar Euro dürfte das Interesse an dem Mandat nicht sehr groß sein ...

        cu,
        Andreas

        --
        Warum nennt sich Andreas hier MudGuard?
        Fachfragen per E-Mail halte ich für unverschämt und werde entsprechende E-Mails nicht beantworten. Für Fachfragen ist das Forum da.
        1. Hi MudGuard,

          Der geringe Streitwert kann aber auch die Auswahl des Rechtsanwalts erschweren - denn dessen Gebühr hängt ja auch vom Streitwert ab, und bei den paar Euro dürfte das Interesse an dem Mandat nicht sehr groß sein ...

          In dem Falle ist's ja nur ein Schreiben aus Fertigbauteilen, da sollte sich schon jemand finden lassen. Da gibt's irgendein Schema gegen die Höhe von Abahngebühren vorzugehen, hab das auch mal machen lassen, scheint unter Rechtsanwälten ein bekanntes Dingen zu sein.

          Viele Grüße
          Mathias Bigge

  3. Tachchen!

    Wie setzen sich die 1000€ denn zusammen?

    Ich vermute stark, dass nicht "Strafe" in dem Schreiben steht?

    Gruß

    Die schwarze Piste

    --
    ie:{ fl:( br:^ va:) ls:# fo:) rl:( n4:& ss:{ de:] js:| ch:? mo:) zu:$
    http://www.smartbytes.de
  4. hi,

    in erster Linie würde ich mal nachsehen, welche Firma hier Geld verlangt.
    Es gab in der letzten Zeit immer wieder Firmen namens "Sauberes Internet e.V." und so.
    Diese Firmen hatten keine Berechtigungen irgendwas einzufordern. Sie waren auch häufig nicht mal eingetragen etc.
    Damals ging es um das Impressum und die fehlenden Daten.
    Überprüfe das erst mal.

  5. Hallo,

    Nun kam nochmal ein Brief das die trotzdem eine Strafe von 1000€ von uns haben wollen.Mit einer Frist von 8 Tagen zu überweisen.

    ich würde damit unbedingt und ohne Diskussion zum Anwalt deines Vertrauens (der sich bitte im Bereich Internetrecht auskennen sollte) gehen, um zu klären, welche Art von "Strafe" hier gefordert wird. Kann natürlich sein, dass du nicht drumrumkommst zu zahlen - und ich würde es auch nicht in einen Papierkrieg mit dem Kartenbetreiber ausarten lassen -, aber "ins Blaue hinein" würde ich definitiv keine 1000 EUR zahlen.

    Gruß,
    _Dirk°

    1. Hallo,

      ich würde damit unbedingt und ohne Diskussion zum Anwalt deines Vertrauens (der sich bitte im Bereich Internetrecht auskennen sollte) gehen, um zu klären, welche Art von "Strafe" hier gefordert wird. Kann natürlich sein, dass du nicht drumrumkommst zu zahlen - und ich würde es auch nicht in einen Papierkrieg mit dem Kartenbetreiber ausarten lassen -, aber "ins Blaue hinein" würde ich definitiv keine 1000 EUR zahlen.

      Mmh, also, die auf stadtplan.net genannten Lizenzgebühren belaufen sich
      bei einem DinA4-Ausschnitt (whatever that means) auf 1000 Euro für eine
      zeitlich unbegrenzte Nutzung bei maximal 100.000 Sichtkontakten/Monat.

      Sieht mir ziemlich danach aus, als würde diese "Strafe" eine
      nachträgliche Lizenzierung des besagten Ausschnittes darstellen.

      Welche rechtliche Grundlage das hat, kann ich natürlich nicht beurteilen.

      Gruß
      Slyh

    2. Hallo,

      ich würde damit unbedingt und ohne Diskussion zum Anwalt deines Vertrauens (der sich bitte im Bereich Internetrecht auskennen sollte)

      Was bitte soll denn "Internetrecht" sein? Was hier in Frage kommt sind Urheberrecht und wegen dem Logo auch noch Markenrecht. Das sollte jeder vernünftige Anwalt können. "Internetrecht" gibt es nicht und wer damit wirbt, scheint es wohl nötig zu haben...

      Gruß,
      Maddin

      1. Moin,

        Hallo,

        ich würde damit unbedingt und ohne Diskussion zum Anwalt deines Vertrauens (der sich bitte im Bereich Internetrecht auskennen sollte)

        Was bitte soll denn "Internetrecht" sein? Was hier in Frage kommt sind Urheberrecht und wegen dem Logo auch noch Markenrecht. Das sollte jeder vernünftige Anwalt können. "Internetrecht" gibt es nicht und wer damit wirbt, scheint es wohl nötig zu haben...

        Wer sich ein bischen in der Materie auskennt, weiß das Urheber und Markenrecht in aller Regel Richterrecht ist.
        D.h. ein Spezialist auf diesem Gebiet kennt die aktuellen Urteile und nicht nur die formale Rechtslage.

        Außerdem ist Deine Aussage so auch nicht ganz richtig.
         Es spielt außerdem noch 312 ff BGB eine Rolle und nicht zu vernachlässigen sind TDG und MDStV und UWG.

        TomIRL

        P.S. Im übrigen muß ich dem Schuer voll umfänglich beipflichten...
        Sofort ohne Zeitverzug zum Anwalt.
        Ich empfehle auch gern einen Experten.

      2. Hallo,

        Was bitte soll denn "Internetrecht" sein?

        http://de.wikipedia.org/wiki/Internetrecht
        http://www.einfuehrung-internetrecht.de

        Gruß,
        Dirk, DECAF°

  6. Hallo, Ording,

    gerade stadtplan.net, aber wohl auch stadtplandienst.de und andere Anbieter verdienen ihr Geld vermutlich hauptsächlich durch Abmahnungen. Da haben schon so einige lange Gesichter gemacht, als ihnen ein entsprechendes Schreiben ins Haus flatterte.

    Die direkte Verlinkung ist zwar meines Wissens erlaubt, wird aber von den Anbietern oft durch technische Massnahmen unterbunden. Die Abspeicherung und Übernahme auf die eigene Seite stellt aber einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, auch wenn man meinen könnte, daß dadurch kein Schaden entsteht oder man dem Anbieter sogar Traffic auf seiner eigenen Webseite erspart.

    Alternativen:

    • Erstellen einer eigenen Karte, wobei man durchaus eine Vorlage von einem Stadtplananbieter zur Grundlage nehmen kann, wenn diese komplett überarbeitet wird, so daß der Ursprung nicht mehr erkennbar ist. Für Detailskizzen sind aber die offiziellen Vermessungsblätter oftmals besser geeignet.

    • Verwenden eines Stadtplandiestes, der Verlinkungen ausdrücklich gestattet, z.B. http://www.berliner-stadtplan.com

    • Verlinkung zu einem Routenplaner, z.B. http://portale.web.de/Auto/Routenplaner

    Hier findest Du mehr oder weniger erschöpfende Infos zum Thema Abmahnungen ...

    http://www.stadtplan-gratis.de/Artikel_036.html

    http://www.stadtplan-gratis.de
    http://www.abmahnungswelle.de
    http://www.advograf.de

    Quintessenz: Die Abmahnungen halten einer rechtlichen Überprüfung zwar grundsätzlich stand, die geforderten Beträge sind aber völlig überhöht.

    Grüße,

    Sebastian

    1. Hallo, Ording,

      hier noch ein aufschlußreicher Artikel ...

      Ihr Weg zu uns...erer Abmahnung
      http://www.heise.de/tp/r4/artikel/16/16851/1.html

      Grüße,

      Sebastian

      1. Hallo, Ording,

        und hier noch eine Selbstdarstellung der "Gesellschaft für kartographische Abdruck- und elektronische Vervielfältigungsrechte", die im Auftrag der Stadtplananbieter die Abmahnungen betreibt ...

        http://www.geka-online.de

        Grüße,

        Sebastian

      2. Moin,

        Hallo, Ording,

        hier noch ein aufschlußreicher Artikel ...

        Ihr Weg zu uns...erer Abmahnung
        http://www.heise.de/tp/r4/artikel/16/16851/1.html

        Muha...
        Der verlinkte Artikel gehört zu den schlechtrecherchiertesten, die ich in diesem Umfeld je gelesen habe. Der Autor bezieht sich  ausschliesslich auf Sekundärquellen, benennt die Urteile nicht, und polemisiert auf eine unerträgliche Art und Weise.

        Nix zum weiterempfeheln am besten löschen und vergessen.

        Hi Sebastian...
        Nochmals RA schreiben die Abmahnungen, stadtplandienst hat davon nix.
        RA richten sich nach einer Gebührenordnung.
        Wo ist das Problem?
        Auf jedem Stadtplan steht drauf, dass kopieren und vervielfältigen verboten ist.
        Woher nimmst Du Dir das Recht heraus zu vermuten, dass die Forderung überzogen ist?

        TomIRL

        1. Hallo, TomIRL,

          Ihr Weg zu uns...erer Abmahnung
          http://www.heise.de/tp/r4/artikel/16/16851/1.html

          Der verlinkte Artikel gehört zu den schlechtrecherchiertesten, die ich in diesem Umfeld je gelesen habe. Der Autor bezieht sich  ausschliesslich auf Sekundärquellen, benennt die Urteile nicht, und polemisiert auf eine unerträgliche Art und Weise.
          Nix zum weiterempfeheln am besten löschen und vergessen.

          Beweise dafür bleibst Du schuldig. Soviel Urteilsvermögen wirst Du den Nutzern dieses Forums doch wohl zutrauen, daß sie bei einem Artikel aus einer prinzipiell seriösen Quelle zwischen Fakten und Meinung unterscheiden können.

          Nochmals RA schreiben die Abmahnungen, stadtplandienst hat davon nix.
          RA richten sich nach einer Gebührenordnung.
          Wo ist das Problem?

          In diesem Falle wurde aber vermutlich eine Gesesellschaft eingeschaltet, deren Erlöse zum Teil an die Betreiber des Stadtplandienstes zurückfliessen.

          Auf jedem Stadtplan steht drauf, dass kopieren und vervielfältigen verboten ist.
          Woher nimmst Du Dir das Recht heraus zu vermuten, dass die Forderung überzogen ist?

          Das ist meine Meinung, mit der ich nicht alleinstehhe. Ein oberstes Rechtsprinzip ist schließlich auch die Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Ein simples Schreiben mit Fristsetzung hätte in diesem Fall genügt.

          Grüße,

          Sebastian

          1. Moin,

            Nix zum weiterempfeheln am besten löschen und vergessen.

            Beweise dafür bleibst Du schuldig. Soviel Urteilsvermögen wirst Du den Nutzern dieses Forums doch wohl zutrauen, daß sie bei einem Artikel aus einer prinzipiell seriösen Quelle zwischen Fakten und Meinung unterscheiden können.

            Prinzipiell seriöse Quelle, da wird mir gaaaaanz doll schlecht.
            Das hat was von die "Partei die PArtei die hat immer recht".
            Heise versteht sich ein Stückweit als Informationsdienst der Internetbranche, und vertritt natürlich auch die Meinung Ihrer leser.

            Im übrigen führte ich aus, warum ich den Artikel so schlecht finde.
            Der Autor stellt viele Behauptungen auf, die so nicht richtig sind. Er vesäumt es die Quelle zu benennen. Z.Bsp. die Geschichte mit "Willkommen auf Domainname" warum benennt er das Urteil dazu nicht?
            Weil es dieses Urteil so nicht gibt.

            In diesem Falle wurde aber vermutlich eine Gesesellschaft eingeschaltet, deren Erlöse zum Teil an die Betreiber des Stadtplandienstes zurückfliessen.

            Es gibt sogenannte Verwertungsgesellschaften, weil die Verlage mitunter zu klein sind sich um solche Dinge zu kümmern.
            Das ist völlig normal.
            Das die Erlöse zurückfließen ist doch eher normal, die Verlage leben vom verkauf.
            Kaufe doch die karten legal vom Verlag und schon ists gut.

            Das ist meine Meinung, mit der ich nicht alleinstehhe. Ein oberstes Rechtsprinzip ist schließlich auch die Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Ein simples Schreiben mit Fristsetzung hätte in diesem Fall genügt.

            genau verhältnismässigkeit der Mittel. Die Kosten für einen Rechtstreit bei dem es nur um einen Streitwert von 1600 € geht belaufen sich auf ca. 600€. Ich finde 800 bei einem vermutlich hörem Streitwert durchaus für verhältnismässig günstig.
            Zumal der Verstoß in diesem konkreten Fall mindestens grob fahrlässig wenn nicht sogar vorsätzlich begangen wurde.

            Im übrigen steht Dir ja frei ein Gericht zu bemühen..
            Was spricht dagegen?

            TomIRL

  7. Hallo,

    zunächst einmal bedauere ich dich echt! Blöde Situation!
    Ich persönlich würde es erstmal mit nem Telefonat bei der Firma versuchen. Manchmal hilft auch ein einfaches klärendes Gespräch. Vielleicht sind die nachsichtig. Ich weiß Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber häufig bringt eine freundlich Unterhaltung mehr, als den großen Märtyrer zu spielen. Natürlich kann ich mich auch irren, aber nen Versuch wär es wert. Falls jemand davon abrät bitte posten!;-)

    Gruß,

    devileye1