Erlaubnis zum Verlinken fremder Inhalte
Rolf Rost
- recht
-1 systom1 Rolf Rost-1 Schuer
3 Sven Rautenberg
0 Cybaer0 Daniel Thoma0 Cybaer
Hai!
kurz und gut: da will jemand auf seiner Seite ein Bild von einer anderen Seite verlinken, als Bild halt (der Link zeigt das bild).
Frage: Muss der Linker den Urheber fragen ob er verlinken darf?
Evntl. als Erweiterung: Unter welcher Bedingung darf überhaupt verlinkt werden?
Viele Grüße, Rolf
Hallo Rolf,
Kann ich dafür rechtlich belangt werden?
Ja! Zum einen könnte die direkte Verlinkung zu einer Grafik oder einem Musikstück, welches zum Download angeboten wird, gegen das Urheberrecht verstossen. Dann nämlich, wenn es sich um ein geschütztes Werk im Sinne des Paragraphen 2 des UrhG handelt.
Darüber hinaus kann die direkte Einbindung eines Werkes zu einer Schadenersatzklage führen. Der geschädigte Homepagebesitzer, von dessen Seite die Elemente direkt verwendet werden, hat u.U. dadurch finanzielle Verluste. Denn er muss aufgrund des erhöhten Traffic, den er nicht selber zu verantworten hat, an seinen Provider Mehrkosten für das monatliche Transfervolumen entrichten. Diese Kosten kann er an den Verursacher weitergeben. Übrigens ist auch eine anwaltliche Abmahnung bereits mit hohen Kosten verbunden!
Autor: Kessie von http://www.trafficklau.de/para.html
Lies das mal und Du weißt mehr!
Gruß Tom
Hi Tom,
vielen Dank!
Autor: Kessie von http://www.trafficklau.de/para.html
Lies das mal und Du weißt mehr!
Gruß Tom
Hab ich! Werd's morgen auch nochmals lesen. Der Hintergrund meiner Frage:
Ein Webmaster hat mich vor 2 Stunden angemailt und mich gefragt ob er ein paar Bilder meiner Site auf seiner Site verlinken darf.
Ich hab ihn sofort angerufen, es war ein sehr interessantes freundliches Gespräch, es ist ja auch eine besondere Art eines Feedbacks was mich somit erreichte...
Natürlich darf er verlinken. Von wegen Traffic: Ich hab nunmal eine Website und bezahle für den Traffic. Aber das ist ja nicht das Wesentliche. Wesentlich für mich ist es, dass das was ich auf meiner Site darstelle auch beim Besucher ankommt.
Eine Verlinkung von Teilen des Contents meiner WebSite auf anderer Websites erfüllen den folgenden Tatbestand (*G): Teile des auf meiner WebSite dargestellten Contents kommen beim Besucher an.
Wenn auch auf einem anderen Weg.
Und dieser Weg ist das Internet - die Welt der Hyperlinks!
Ich hab das alles nicht erfunden. Aber ich denke, dass jemand, der Seiten oder Bilder ins Internet stellt, Verantwortung trägt.
Das ist alles.
Viele Grüße, Rolf
Hallo,
Ein Webmaster hat mich vor 2 Stunden angemailt und mich gefragt ob er ein paar Bilder meiner Site auf seiner Site verlinken darf.
hier hast du den Link zu deiner Seite mit den Bildern vergessen?
Ich hab ihn sofort angerufen, es war ein sehr interessantes freundliches Gespräch, es ist ja auch eine besondere Art eines Feedbacks was mich somit erreichte...
Gruß,
_Dirk :-)
Moin!
Kann ich dafür rechtlich belangt werden?
Ja!
Deine Antwort geht IMO an der Frage vorbei.
Autor: Kessie von http://www.trafficklau.de/para.html
Traffic-Klau ist, wenn jemand fremde Ressourcen in seine eigene Seite einbindet und für den Besucher nicht offensichtlich ist, dass hier verschiedene Quellen angezapft wurden. Der Klauer nutzt also z.B. fremde Bilder so, als wären es seine eigenen, was die beschriebenen urheberrechtlichen Folgen haben kann.
Aber es ist was ganz anderes, wenn jemand ein Bild mit einem HTML-Textlink referenziert. Da hat sogar der Bundesgerichtshof im Urteil "Paperboy" entschieden, dass Deeplinks ausdrücklich erlaubt sind. Und warum müssen Links immer auf HTML-Seiten gehen?
Meine Ansicht also: Ein Link auf Bilder mittels <a> ist vollkommen in Ordnung, ein Einbinden fremder Bilder mittels <img> hingegen nicht, weil ersteres nicht zu einem automatischen Laden des Bildes führt und als Verweis gelten kann, während letzteres als Übernahme fremder Inhalte in den eigenen Auftritt zählen dürfte.
- Sven Rautenberg
Hi,
Frage: Muss der Linker den Urheber fragen ob er verlinken darf?
Nein.
Aber er muß (i.d.R.) fragen, wenn er das Bild selbst (vermutlich als Thumbnail) für den Link nimmt!
Ohne Nachfrage erlaubt ist die Verwendung fremden, urheberrechtlich geschützten Materials z.B. für Journalisten (mit Urheberrechtsangabe), also z.B. im Rahmen eines Artikels, der inhaltlich zur Thematik paßt, nicht aber für Privatleute oder Firmen.
Evntl. als Erweiterung: Unter welcher Bedingung darf überhaupt verlinkt werden?
Verlinken selbst unterliegt keinen Einschränkungen, sofern es sich um einen Link auf eine frei zugängliche Resource handelt.
Gruß, Cybaer
Hallo Cybaer,
Ohne Nachfrage erlaubt ist die Verwendung fremden, urheberrechtlich geschützten Materials z.B. für Journalisten (mit Urheberrechtsangabe), also z.B. im Rahmen eines Artikels, der inhaltlich zur Thematik paßt, nicht aber für Privatleute oder Firmen.
Zitieren dürfen Privatleute und Firmen genau so, wenn sie irgend etwas veröffentlichen. Oder meinst Du etwas anderes?
Grüße
Daniel
Hi,
Zitieren dürfen Privatleute und Firmen genau so, wenn sie irgend etwas veröffentlichen. Oder meinst Du etwas anderes?
Nein. "Journalist" ist kein geschützter Begriff, daß kann jeder sein - auch und natürlich gewerbsmäßig. Es ging mir nur um den Verwendungszweck. Wenn ein "Privater" - zwecks nettem "Layout" - mehrere Iris-Berben-Bilder des Playboy auf seiner Homepage "zitiert", dann darf er das nicht. Handelt es sich bei der Homepage um einen (wirklichen ;-)) Artikel über z.B. moderne Schauspielerinnen, die positiv zu Nacktaufnahmen eingestellt sind, dann ist natürlich das Zitat eines Bildes erlaubt.
Gruß, Cybaer