Hallo,
Hinterhältigkeiten (und, ja, dem Kindlein ein Haar ausreissen, um die Mutter unangenehm überraschen zu können, ist auch ein Hinterhalt) sind definitv unehrlich. Genauso wie es unehrlich ist, die Post des anderen zu öffnen, um in Erfahrung zu bringen, ob da Liebesbriefe bei sind.
da ist, ob heimlicher oder nicht, Ehebruch in Deutschland nicht (mehr?) strafbar, das
Feststellen eines solchen soll es aber wegen der besonderen "Hinterhältigkeit" sein?
Als moralischen Masstab bemühst du dann doch wohl in deinem Beispiel noch das
(juristische) Postgeheimnis, dazu das des Ehepartners u. nicht das des Kindes?
Schon heftig wie hier (oder bei Justizministerin Zypries?) alles durcheinandergemengt wird.
Junge, es geht hier nicht um den Verdacht, dass die Frau vielleicht ihrem Mann ein Snickers aus der Süßigkeitenschublade geklaut haben könnte. Wie würdest du dich eigentlich fühlen, wenn du so einen Verdacht auf diese Weise auszuräumen versuchst und bekommst als Ergebnis, dass eine Vaterschaft wahrscheinlich ist, aber nicht mit Sicherheit bestätigt werden kann? Würde das dann reichen? Oder würde noch ein kleines Männchen im Ohr weiterflüstern, dass es ja doch sein könnte... Was, wenn nahezu sicher ist, dass du der Vater bist? Würdest du dich wenigstens für deinen Verdacht schämen?
Schon wieder dieses Chaos: Eine Detektei zu beauftragen vielleicht ein Zeichen von
fehlendem Vertrauen oder auch einfach Eifersucht, ob begründet oder nicht, aber
jedenfalls erstmal kein Fall fürs Gericht, ggf. für die Eheberatung o.ä..
Geschädigt würde hier beim Test wohl bestenfalls das Kind, und das nicht auf Grund
eines Vaterschaftstests selbst, sondern in Folge der Idee bei einem Vaterschaftstest
dann Persönlichkeitsrechte zu verletzen wenn es ein (ja völlig unschädlicher) Gentest
ist, der auch noch nur über die Vaterschaft aussagen würde.
Da für das Kind überhaupt kein Schaden entsteht, es selbst im Gegenteil sogar ein
potentielles Interesse an der Klärung haben dürfte ist die ganze Diskussion albern,
besonders wenn der Test i.d.R. von einem der Erziehungsberechtigten, die ja die
Rechte des Kindes ausüben, veranlasst wird.
Grüsse
Cyx23