Hallo Stonie,
Nein, das Feststellen eines solchen wäre nicht strafbar. Aber (um's mal auf die Spitze zu treiben): Das Ausreissen eines Haars oder auch schon das Abschneiden eines solchen fällt unter Körperverletzung. Das einerseits.
dass das schon sehr "Spitze" ist dürfte dir doch auch irgendwo klar sein,
dabei sehe ich erstmal auch keine nachvollziehbare Übertragung oder Analogie zu
einem Recht auf Unversehrtheit.
Und zumindest in Deutschland würde bei (nicht anzunehmender) Anwendung deiner
Klimmzüge für so etwas ein Streitwert gegen Null herauskommen würde.
Interessant wäre m.E. ein rechtlicher Ansatz dass Gene nicht schutzwürdig sind, oder
(um wieder aufs Thema zu kommen) dass Gene Allgemeingut oder aber Eigentum des
jeweiligen Trägers sind.
Danach könnte auch aus diesem Blickwinkel betrachtet werden ob ein Kind Rechte an
seinen Genen hat, und ob sich das hier irgendwie auswirkt.
Diese Betrachtungsweise scheint hier aber gar nicht vorzuliegen.
Es erfolgt wohl auch keine Verwertung oder Nutzung, sondern es wird nur eine für das
Kind selbst höchst wichtige Frage geklärt.
Vielleicht geht es noch um die grundsätzliche Einstellung zu Gentests ohne Einverständnis,
da ist hier einerseits ja das Einverständnis durch ein Elternteil gegeben, und weiterhin
liegt gerade hier eben der harmlose Fall vor, ganz im Gegensatz zum Beispiel eines
Lebensversicherers der sich heimlich Genmaterial mit wirklich "persönlichen" Daten von
seinen Kunden besorgt um ggf. eine Police nicht zu verlängern.
Oder, nochmal eine spannende Geschichte, dem Lebensversicherer der ohne Gentest
erst gar keine Policen anbietet.
Andererseits ist es in der Tat hinterhältig, ohne Wissen des anderen etwas zu tun, um dessen Vertrauenswürdigkeit zu erschüttern bzw. seinen eigenen Verdacht, den laut zu äußern man nicht den Mumm hat, zu bestätigen.
Offenbar magst du immer noch moralische und rechtliche Ebenen gar nicht auseinanderhalten.
Bei einer Diskussion um Gesetzgebung halte ich das grundsätzlich nicht nur für falsch,
sondern -erst recht bei einem emotionell besetzten Thema- gerade für höchst gefährlich!
Und, wie bereits weiter unten von Christian Seiler sehr schön ausgeführt: Die Vaterschaft kann man mit diesem Test nicht mit Sicherheit bestätigen. In den meisten Fällen dürfte das wie das berühmte Hornberger Schiessen ausgehen - man unternimmt Anstrengungen, um hinterher genauso schlau zu sein wie vorher. Es gibt viele Fälle, in denen es als _wahrscheinlich_ oder sogar _sehr wahrscheinlich_ angenommen werden darf, dass der zu vergleichende Mann auch der Vater ist, aber sicher ist es eben nicht. Das beste (oder schlimmste, je nach Standpunkt), was man erreichen kann, ist ein hundertprozentiger Ausschluss. Was willste denn damit, bitteschön?
Beschützt uns vor unserer Dummheit? Fragen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker?
Eben, von _einem_ der Erziehungsberechtigten. Wenn es sich aber um einen Test handelt, der aufgrund privater Interessen durchgeführt wird, dann sollten, finde ich, _beide_ Erziehungsberechtigten diesem Test zustimmen müssen.
Ich frage mich wer denn da beschützt werden soll? Etwa unser Sozialsystem?
Und Klärung der Vaterschaft ist öffentliches Interesse, welches aber durchaus zunächst
von den Betroffenen selbst behandelt werden kann, eben ohne Gerichtsbeschluss, und
vielleicht auch ohne Ehestreit.
Und vor der Durchführung darüber aufgeklärt werden, dass das Ergebnis nicht unbedingt die Sicherheit bieten kann, die hier erwünscht wird.
"Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.", also ggf. eine einfache Aufklärungspflicht der
jeweiligen Labore.
Ansonsten muß irgendwo Schluß sein mit dem Schutz vor sich selbst, ich möchte auch in
Zukunft Gewürze und Kräuter im Lebensmittelladen und nicht in der Apotheke kaufen!
Grüsse
Cyx23