Gero Takke: Amtsgericht München opt-in-mail ist auch Spamming

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Hallo,

Das ist (zumindest nach dieser kurzen Zusammenfassung) kein Opt-In. Man ist schon auf dem Verteiler gelandet, kann sich höchstens noch austragen. Also ein Opt-Out.

Ich gehe davon aus, dass die Mail- die beim Opt-In zum Eintragen verschickt wird, gemeint ist. Also, sozusagen die vorneweg-Bestaetigungsmail.
Ich geh' aber auch davon aus, dass das AG das falsche verstanden hat. Und Guenther auch. Und ich erst recht.

Drogen?

Gruesse,
Gero