Hallo Struppi,
Diese juristischen Definitionen sind sowas von willkürlich: Wenn ich meine Schwester umbringe, um die Familienehre zu retten oder Steuern nicht für mich selbst sondern für meine Partei hinterziehe, bekomme ich mildernde Umstände, weil ich es ja für andere tat und damit das Merkmal des niederen Beweggrunds fehlt.
Ansonsten habe ich die Fahrlässige Tötung vergessen und Totschlag ist dann doch Mord der aber nicht aus den im Artikel genannten Beweggründen durchgeführt wird.
In den USA sind die Begrifflichkeiten auch sehr abenteuerlich:
* Murder
* voluntary manslaughter
* involuntary manslaughter
http://en.wikipedia.org/wiki/Murder
Gruß Gernot