Hej,
Ich schließe mich aber der Argumentation des Bundesverfassungsgericht an, dass auch ein zu lebenslanger Haft verurteilter Straftäter ein Recht auf Menschenwürde hat - und das beinhaltet eben die grundsätzliche Möglichkeit, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Vgl. dazu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe.
Naja und genau das ist ja nach vielen Umwegen der Kern unserer Diskussion. Ich respektiere diese Haltung ja auch, aber nochmal soviel:
Weil jemand weggesperrt wird verliert er nicht sein ganze Menschenwürde, sondern seine Grundrechte werden eingeschränkt. Ist es nicht sogar so, dass Art.1 Abs.1 GG als axiomatisches Grundrecht nicht eingeschränkt werden darf, womit seine "Würde" sowieso unantastbar bleibt?
Und was ich bei diesen Diskussionen eben immer wieder vermisse, ist die Sicht auf die Opfer. Es ist eben meinetwegen genau diese "anschließende Sicherheitsverwahrung" die m.E. nur zu eingeschränkt genutzt werden darf.
Alles lässt sich irgendwie heilen oder mildern. Der Tot aber ist endgültig, und m.E. damit auch der Bruch des gesellschaftlichen Bandes des mordenden Individuums. Aber nochmal, ich respektierenatürlich die Meinung der breiten Majorität wie der allgemeinen Rechtsprechung in diesem Punkt.
Denn was wäre ansonsten die Konsequenz? Ähnlich wie bei von der Todesstrafe bedrohten Tätern hätte solch ein Mensch nur wenig zu verlieren, sein Weg würde tatsächlich wohl eher von den Werten der Gesellschaft wegführen, als wieder zu ihr zurück.
Wobei dieses Argument natürlich im Hinblick auf eine dauerhafte Isolation von der Gesellschaft in sich zusammenfällt.
Beste Grüße
Biesterfeld
"Nein! ... Nein, schneller, leichter, verführerischer die dunkle Seite ist."