Moin!
Selbstverständlich muß man sich Sorgen um den Täter machen. Denn vom Opfer geht für die Gesellschaft üblicherweise keine Gefahr aus - bei verstorbenen Opfern erst recht nicht.
In diesem Falle reden wir aber von der Sorge um und für die Gesellschaft. Ich sprach von der Sorge um den Täter.
Dann ist das ein Formulierungsproblem. Mit "Sorgen um den Täter machen" meinte ich weniger "Oooch, der arme Täter".
Natürlich muss man mit dem Täter umgehen. Die Frage ist doch wie das geschehen soll. Ich finde es ist ist einiges in Schieflage geraten, wenn postuliert wird, Strafe sollte einzig und allein der Resozialisierung des Täters dienen. Mir persönlich wird der hier der Fokus zu sehr auf den Täter gelegt. Ich denke Strafe sollte auch
- Abschrecken (ich glaube nicht daran, daß Strafe keine abschreckende Wirkung hat)
Ich denke, es ist auch wissenschaftlich erwiesen, dass Strafe keine abschreckende Wirkung für den Straftäter hat.
An zwei Beispielen sei das illustriert: Im vorliegenden Fall haben die zwei Täter wahrscheinlich ihr Gehirn ausgeschaltet - rational erklärbar ist die Tat jedenfalls nicht, ein Motiv haben die Täter ebenfalls nicht angegeben. Glaubst du ernsthaft, die zwei wären von der Tat abgehalten worden, wären sie mit noch drastischeren Strafen bedroht worden? Als Jugendstrafe sind maximal zehn Jahre möglich - aber ich bezweifle, dass die Täter überhaupt irgendeinen Gedanken an Strafe verschwendet haben, als sie aktiv waren. Hier wurde ohne viel Nachdenken spontan agiert.
Im entgegengesetzen Fall hätten wir den sorgfältig planenden und vorbereitenden Täter, der sein Opfer genau studiert und den passenden Zeitpunkt abwartet. Diese Täter werden von der drohenden Strafe sicherlich bewußt Kenntnis haben, aber dieses Wissen verhindert dennoch die Tat nicht, da die möglichen Folgen entweder in Kauf genommen werden, oder darauf spekuliert wird, dass man nicht erwischt wird.
- Den Hinterbliebenen - sofern überhaupt möglich - Genugtuung verschaffen (wenn jemand meinen Freund tot schlägt, und dann die Aussicht hat nach 6 Jahren wieder frei zu kommen, dann ist das ein weiterer Nackenschlag für mich).
Das ist Rachejustiz. Demnach wären Täter, bei denen das Opfer keine Hinterbliebenen mehr hat, oder bei denen die Hinterbliebenen wenig Betroffenheit zeigen, weil "das Arsch es sowieso verdient hatte", weniger stark zu bestrafen, als bei Opfern, deren Hinterbliebene auf das allerheftigste Mitleid erregen.
Ohne radikal klingen zu wollen: es gibt für mich einfach Straftaten, mit denen man sich jegliches Recht auf Resozialisierung verwirkt hat.
Du klingst aber radikal, und dein Versuch, es abzumildern, zieht nicht. Jeder Mensch hat ein Recht auf Menschenwürde, und es ist ein Zeichen von Stärke, nicht Schwäche, des Justizsystems, diese Menschenwürde auch Straftätern zuzuerkennen.
- Sven Rautenberg