Moin!
Du klingst aber radikal, und dein Versuch, es abzumildern, zieht nicht. Jeder Mensch hat ein Recht auf Menschenwürde, und es ist ein Zeichen von Stärke, nicht Schwäche, des Justizsystems, diese Menschenwürde auch Straftätern zuzuerkennen.
Wer das Recht auf Menschenwürde einfordert, sollte sich in diesem Rahmen die Frage stellen, ob sich der potentiell Begünstigte dieses Rechtes im Vorfeld menschenwürdig verhalten hat. Aus Rechten entstehen Pflichten.
Wenn der Täter durch sein Handeln die Menschenwürde des Opfers verletzt, darf die Gesellschaft die Menschenwürde des Täters verletzen?
Sowas hat man früher mit "Auge um Auge, Zahn um Zahn" beschrieben, und es ist einfach mittelalterlich zurückgeblieben.
Im Iran sollen jetzt einem vermeintlichen Täter die Augen operativ entfernt werden, weil er als Jugendlicher einem anderen - unabsichtlich, wie der Täter behauptet - Batteriesäure in die Augen spritzte, woraufhin dieser erblindete. http://derstandard.at/?url=/?id=2095594.
Solche Strafmaßnahmen forderst du indirekt auch für uns! Mögen uns alle verfügbaren Gottheiten davor bewahren!
- Sven Rautenberg