Moin!
Und ist der "Ausschluß aus der Gesellschaft" eigentlich dann noch vollziehbar, wenn die Gefängnisinsassen immer noch von der Gesellschaft kontrolliert werden?
Leider nicht so konsequent, wie es wünschenswert wäre.
Wo war jetzt nochmal dein Argument, gegen lebenslängliche (im Sinne von lebenslänglich) Haftstrafen?
Es ist ja nicht so, dass es keine tatsächlich für den Rest des Lebens wirkende Haftstrafe geben würde. Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung hat das Justizsystem ja genau das Mittel, welches hier anscheinend gefordert wird (wenngleich dabei vergessen wird, dass im konkreten Fall ein derartiges Strafmaß niemals hätte verhängt werden dürfen, da Jugendstrafrecht).
Ich schließe mich aber der Argumentation des Bundesverfassungsgericht an, dass auch ein zu lebenslanger Haft verurteilter Straftäter ein Recht auf Menschenwürde hat - und das beinhaltet eben die grundsätzliche Möglichkeit, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Vgl. dazu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe.
Denn was wäre ansonsten die Konsequenz? Ähnlich wie bei von der Todesstrafe bedrohten Tätern hätte solch ein Mensch nur wenig zu verlieren, sein Weg würde tatsächlich wohl eher von den Werten der Gesellschaft wegführen, als wieder zu ihr zurück.
- Sven Rautenberg