Moin!
Ich schließe mich aber der Argumentation des Bundesverfassungsgericht an, dass auch ein zu lebenslanger Haft verurteilter Straftäter ein Recht auf Menschenwürde hat - und das beinhaltet eben die grundsätzliche Möglichkeit, irgendwann die Freiheit wiederzuerlangen. Vgl. dazu auch http://de.wikipedia.org/wiki/Lebenslange_Freiheitsstrafe.
Naja und genau das ist ja nach vielen Umwegen der Kern unserer Diskussion. Ich respektiere diese Haltung ja auch, aber nochmal soviel:
Weil jemand weggesperrt wird verliert er nicht sein ganze Menschenwürde, sondern seine Grundrechte werden eingeschränkt. Ist es nicht sogar so, dass Art.1 Abs.1 GG als axiomatisches Grundrecht nicht eingeschränkt werden darf, womit seine "Würde" sowieso unantastbar bleibt?
Richtig, deine Argumentation geht auch nicht so sehr in diese Richtung. Der Anfangszweig aber mit Xenophon sehr wohl in diese Richtung - die Antwort auf die Frage, welche Menschenwürde bzw. Menschenrechte er Straftätern nicht zuerkennen würde, ist aber derzeit noch nicht eingetroffen.
Und was ich bei diesen Diskussionen eben immer wieder vermisse, ist die Sicht auf die Opfer. Es ist eben meinetwegen genau diese "anschließende Sicherheitsverwahrung" die m.E. nur zu eingeschränkt genutzt werden darf.
Naja, wenn man sich die Aussagen der Wikipedia zum Thema Sicherungsverwahrung durchliest, dann sind die dort aufgeführten Voraussetzungen für Sicherungsverwahrung:
- es muß eine vorsätzliche Straftat begangen worden sein
- die Strafe muß mindestens zwei Jahre betragen
- der Täter muß von einem Gutachter als gefährlich eingestuft werden
Dass von dieser Möglichkeit so selten Gebrauch gemacht wird, dürfte wahrscheinlich eher daran liegen, dass es nicht häufiger als notwendig angesehen wird, und eher nicht daran, dass der Richter es nicht darf.
Alles lässt sich irgendwie heilen oder mildern. Der Tot aber ist endgültig, und m.E. damit auch der Bruch des gesellschaftlichen Bandes des mordenden Individuums. Aber nochmal, ich respektierenatürlich die Meinung der breiten Majorität wie der allgemeinen Rechtsprechung in diesem Punkt.
Der Tod ist endgültig - natürlich. Jegliche Tat ist, unabhängig von ihren Folgen, immer endgültig. Du hast heute morgen den Computer eingeschaltet, selbst das ist endgültig, der Strom verbraucht, du wirst ihn bezahlen müssen.
Die von dir geforderte Einbahnstraße hingegen, bei der jeder hinreichend böse Straftäter sofort mit einem Makel versehen und unwiederruflich ausgestoßen werden soll, kann ich absolut nicht nachvollziehen.
Denn was wäre ansonsten die Konsequenz? Ähnlich wie bei von der Todesstrafe bedrohten Tätern hätte solch ein Mensch nur wenig zu verlieren, sein Weg würde tatsächlich wohl eher von den Werten der Gesellschaft wegführen, als wieder zu ihr zurück.
Wobei dieses Argument natürlich im Hinblick auf eine dauerhafte Isolation von der Gesellschaft in sich zusammenfällt.
Eher fällt die Idee einer dauerhaften Isolation in sich zusammen, würde ich meinen.
- Sven Rautenberg