Moin!
Pro-Argement:
- wer nur eine oder keine hand mehr hat ist nichtmehr in der lage zu stehlen, zumindest fällt es schwerer.
- wer in den knast kommt kann dort u.U. seine diebstahl und einbruch technik noch verbessern durch austausch mit anderen gefangenen
- das geld für bei einer geldstrafe wird beim nächsten Coup mitgeklaut
=> keine haftstrafe oder geldstrafe für diebstahl sondern körperliche beeinträchtigung um weitere straftaten gleichen typs zu unterbinden.
Jetzt fehlt eigentlich nur noch die Differenzierung der Strafe "Hand abhacken bei Diebstahl" im Vergleich zum schweren Diebstahl, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl, zur Unterschlagung, zum räuberischen Diebstahl und zum Raub.
Deine Vorschläge?
- Sven Rautenberg